Biergarten

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

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In der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999 steht es wunderbar:

Der typische bayerische Biergarten ist eine Gaststätte bzw. der im Freien gelegene Teil einer solchen, deren Betrieb im wesentlichen auf Schönwetterperioden während der warmen Jahreszeit beschränkt ist. Das Erfordernis des Gartencharakters verlangt eine Situierung des Betriebs im Grünen, jedenfalls im Freien. Das Idealbild des Biergartens ermöglicht, unter großen Bäumen im Schatten zu sitzen.[1]

in Karlsruhe

Landkreis Karlsruhe

Weblinks

Fußnoten

  1. * http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/download/recht/biergart.pdf Gesetzestext mit Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung als PDF