Baggersee

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Der Artikel Baggersee listet vorrangig Baggerseen, die eine Freizeitnutzung als Badesee erlauben.

ein Baggersee

Stadt Karlsruhe

In Karlsruhe galt lange: „Das Baden in Baggerseen und in öffentlichen Gewässern ist verboten.“ [1]. Daher wurde von Seiten der Stadt auch niemand beauftragt, sich um die Badenden zu kümmern. Dieses generelle Verbot wurde 2015 zumindest am Grötzinger Baggersee abgeschafft.

Grötzingen
Baggersee Grötzingen im Bruchwald südwestlich des Weingartener Moors - teilweise FKK. Als erster und einziger See im Karlsruher Stadtgebiet ist hier das Baden seit 2015 wieder offiziell am südöstlichen Uferabschnitt erlaubt. Für Taucher gibt es einen gekennzeichneten Bereich und für Badegäste mit Hunden gibt es einen speziellen Hundestrand. Daneben gibt es sogar eine Einstiegsstelle für Pferde.
Neureut
Heidesee - Baden verboten.
Baggersee (Neureut) - viel FKK, keine sanitären Anlagen, Baden verboten

Landkreis Karlsruhe

Äußeres Fischwasser, Freizeitanlage rechts oben.
Bad Schönborn
Freizeitanlage Äußeres Fischwasser am Philippsee bei Bad Langenbrücken - Sandstrand, Liegewiese, Kiosk, WC, Umkleide.
Bruchsal
Baggersee (Büchenau) - keine öffentlichen sanitären Anlagen, keine Umkleide, teilweise Naturschutzgebiet
Baggersee (Untergrombach) - WC-Wagen, keine Umkleide, in der Hochsaison DLRG Wachdienst, teilweise Naturschutzgebiet
Dettenheim
Baggersee Giesen (Liedolsheim) - WC und Umkleide
Baggersee Pfander (Rußheim) - keine sanitären Anlagen (klein, aber sauberes Wasser, weil gebaggert wird)
Baggersee (Eggenstein-Leopoldshafen)
Baggersee Eggenstein - WC vorhanden
Baggersee Leopoldshafen - keine öffentlichen sanitären Anlagen (nur im Fischerheim), teilweise FKK
Hötzelsee
Altrhein Kleiner Bodensee - Pfeiffersgrund, Naturschutzgebiet, kein Badesee,
Ettlingen
Badesee Buchtzig (Am Baggersee (Bruchhausen)) - als Badesee ausgebaut und zugelassen
Hurstsee (Oberweier): (Fa. Hurst) - keine sanitären Anlagen, wird nicht durch das Gesundheitsamt Karlsruhe beprobt
Forst
Heidesee (Forst) - als Freizeitanlage ausgebaut und gebührenpflichtig
Karlsdorf-Neuthard
Sieben-Erlen-See
Kronau
Freizeitanlage Lußhardtsee - sanitäre Anlagen und Kiosk.
Linkenheim-Hochstetten
Baggersee Giesen (Hochstetten). Nähe Insel Rott - sanitäre Anlagen vorhanden (WC, Dusche, offen in den Ferien und am Wochenende)
Baggersee Linkenheim (Streitköpflesee, BaLi) - Kiosk, WC vorhanden, teilweise FKK (auf der Insel), viele Taucher
Malsch
Baggersee Malsch (Fa. Glaser) - keine sanitären Anlagen, wird nicht durch das Gesundheitsamt Karlsruhe beprobt
Der Epplesee in Rheinstetten
Philippsburg
Baggersee Brecht, Huttenheim
Ernst-Freyer-Bad am Freyersee
Hardtsee-Bruhrain
Rheinstetten
Epplesee (Silberstreifen) - WC-Container und Kiosk, im FKK-Bereich ein weiteres Kiosk sowie WC
Fermasee (Neuburgweier) - teilweise Naturschutzgebiet - Trocken-WC
Stutensee
Baggersee Blankenloch - keine sanitären Anlagen (klein, ab dem Frühjahr schnell schlechte Wasserqualität)
Baggersee Spöck - keine sanitären Anlagen (nur über Fischerheim)
Baggersee Staffort - keine sanitären Anlagen (klein, wird teilweise renaturiert, teilweise FKK, kaum Liegeflächen)
Ubstadt-Weiher
Freizeitzentrum Hardtsee bei Weiher - sehr gut ausgebaute Anlage und Campingplatz.
Weingarten
Weingartener See bei Waldbrücke - groß, sauberes Wasser, Kiosk, WC

Landkreis Rastatt

Bietigheim (Baden)
Schertlesee – Betreten des Uferbereiches sowie Baden verboten
Durmersheim
Baggersee Durmersheim – Baden verboten
Muggensturm
Kaltenbachsee – als Badesee ausgebaut und gebührenpflichtig
Rastatt
Kriegersee
Söllingen
Bachgrundsee mit Mosquito-Bar
Stollhofen
Badeseen im Freizeitcenter Oberrhein
Grauelsbaum
Badesee beim Alten Fahr und Fisherman's

Baden-Baden

Baden-Baden-Sandweier
Kühlsee - Strandbad Sandweier [1]

Rhein-Neckar-Kreis

St. Leon
Erholungsanlage St. Leon - Campingplatz mit Badesee, Wasserski / Windsurfmöglichkeit

Siehe auch

See

Weblinks

Fußnoten

  1. Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden vom 15. Mai 1979 (Amtsblatt vom 25. Mai 1979), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Juli 2002 (Amtsblatt vom 19. Juli 2002)