Kombilösung Planung und Finanzierung

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Kombilösung Planung und Finanzierung beschreibt die Planung und Finanzierung der Kombilösung.

Planungsphase und Förderantrag

Die beiden Teilprojekte „Stadtbahntunnel“ und „Autotunnel Kriegsstraße“, die zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids noch nicht im Detail geplant waren, wurden gemeinsam ausführlich geplant und beantragt. Unterschiede in der vorgesehenen planungsrechtlichen Vorgehensweise ließen jedoch vermuten, dass zuerst die U-Strab und danach die Kriegsstraße gebaut werden sollte, obwohl mehrere Gründe auch bautechnischer Art für eine umgekehrte Vorgehensweise sprachen.

Die Kombilösung und vor allem die U-Strab in Kombination mit einer straßenbahnfreien Kaiserstraße blieb weiterhin umstritten, da sie, im Gegensatz zur U-Strab-Planung 1996, bei hohen Kosten keine nennenswerten Kapazitätserweiterungen beinhaltet und den Kunden der Bahn auch diverse Nachteile einhandelt wie z.B. längere Wege, kompliziertes Umsteigen. Befürworter hoben den Störeffekt der vielen Bahnen hervor und verwiesen auf angenehmes Flanieren beispielsweise in der mit der Karlsruher Kaiserstraße vergleichbaren Königstraße in Stuttgart.

Kurz vor Weihnachten 2004 wurde in Stuttgart der Antrag auf Zuschuss nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt. Die U-Strab sollte demnach 333 Millionen Euro kosten, der Umbau der Kriegsstraße 163 Millionen [1]. In diesem Antrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wurde die Förderung noch mit dem alten Fördersatz von 85% beantragt, obwohl angesichts der Änderungen der Bezuschussung durch das Land zum Jahreswechsel 2003/2004 „Bundesprojekte“ nur noch mit 80% bezuschusst wurden, wenn sie nach einem, zum damaligen Zeitpunkt schon lange abgelaufenen, Stichtag eingereicht werden. Im September 2005 berichtete die BNN zweimal über Äußerungen von Stefan Mappus, zu jenem Zeitpunkt Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag, einige Monate vorher noch Verkehrsminister des Landes, dass der Zuschuss 80% betragen werde.

Am 25. Februar 2005 hatte die Wählerinitiative Bürger für Karlsruhe ein neues Bürgerbegehren gestartet. Mangels Beteiligung anderer Vereine war diese Initiative jedoch nicht erfolgreich. Die Sammlung der Unterschriften wurde vor der Bundestagswahl ausgesetzt und danach offensichtlich nicht wieder aufgenommen [2].

Am 20. April 2005 fand die sogenannte vorgezogene Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens zum Umbau der Kriegsstraße statt. Einige Bürger monierten dort, dass die Planungen am Karlstor enden.

Im Sommer 2005 hatte parallel die Bürgerinitiative Stoppt den Stadtbahntunnel damit begonnen, Unterschriften für einen "Karlsruher Bürgerappell" zu sammeln. Im Gegensatz zum formellen Bürgerbegehren war dies nur ein „formloser Appell“, der an die Fraktionen des Karlsruher Gemeinderates gerichtet war. Der Gemeinderat, der ab dem 22. September 2005 nicht mehr an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden war, sollte mit diesem Appell dazu bewogen werden, mit dem Umbau der Kriegsstraße zu beginnen und die U-Strab nicht zu bauen. Hintergrund war die seit 2002 dramatisch geänderte Lage der öffentlichen Haushalte und die Änderungen, die sich durch Eröffnung des Ettlinger Tor Karlsruhe in der City ergeben hatten.

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hatte am 6. Oktober 2005 die Situation des ÖPNV im Land beraten. Darunter war auch das Projekt „U-Strab“ Karlsruhe, das sich seinerzeit in der Planung befand, aber mit dessen Verwirklichung noch nicht begonnen wurde, weil das Land aufgrund der Finanzsituation seinerzeit keine konkreten Zusagen machen konnte [3].

Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan und Reihenfolgenentscheidung

Die Pläne des Planfeststellungsverfahrens der U-Strab und des Bebauungsplanverfahrens der Kriegsstraße lagen vom 9. Januar bis 10. Februar 2006 öffentlich aus [4]. Einwendungen konnten bis zum 24. Februar 2006 beim beim Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe geltend gemacht werden. Der Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren fand vom 16. bis 18. Mai 2006 ab 9.30 Uhr im Gemeindesaal St. Stephan, Ständehausstraße 4, statt. Es folgte noch für einige geänderte Details eine erneute (Teil-)Offenlage.

Im Frühjahr 2008 wurde der Bebauungsplan der Kriegsstraße vom Gemeinderat beschlossen. Eine Randnotiz, dass die Entscheidung über die Reihenfolge der Projekte der KASIG überlassen werden sollte, sorgte für Aufregung und dadurch zur Zusage, dass dies doch, wie vorgesehen, der Gemeinderat entscheiden solle.

Am 21. Oktober 2008 hatte der Gemeinderat die Reihenfolge der Teilprojekte entschieden: zunächst sollte die U-Strab gebaut werden, danach solle die Kriegsstraße umgebaut werden [5]. Bei der Variante „Stadtbahntunnel zuerst“ gab es auch die Untervariante einer nach dessen Fertigstellung sofort straßenbahnfreien Fußgängerzone.

Die Karlsruher Einzelhändler verstärkten im November 2008 ihren Widerstand und schlossen sogar einen neuen Bürgerentscheid nicht aus. Sie rechneten zudem mit weit höheren Kosten und verwiesen unter anderem auf die Verdoppelung in Köln [6].

Neue Finanzierungsmodelle

Nach Pressemeldungen vom 19. [7] und 20. [8] Dezember 2006 schien zunächst eine zeitnahe klassische Finanzierung der Kombilösung gescheitert zu sein. Man setzte zeitweise auf eine Beteiligung privater Investoren.

Im Zusammenhang mit der Finanzierungsfrage sorgten auch die Antworten auf die zwei Kleinen Anfragen der Grünen-Landtagsabgeordneten Gisela Splett für Zweifel an Finanzierung und Planung [9] [10]. In der zweiten Quelle wurde auch der damalige Stand bezüglich des Faktors der Standardisierten Bewertung („Standi“) veröffentlicht: demnach betrug das Ergebnis der Berechnung der KASIG 1,19.

Anlässlich einer Veranstaltung Ende 2007 wurde die Kostenschätzung vermeintlich erstmals nach fünf Jahren öffentlich leicht angepasst auf 370 Millionen für die U-Strab und 170 Millionen für die Kriegsstraße (rund die Hälfte davon für das Kombi-Bauwerk), in Summe also 540 Millionen, wobei die Seite nach längerer Zeit korrigiert wurde[11].

Planfeststellungsbeschluss, Finanzierungszusagen, neue Kostenrechnung im Dezember 2008

Am 17. Dezember 2008 übergab Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner den Planfeststellungsbeschluss an Oberbürgermeister Heinz Fenrich und Dr. Walter Casazza[12]. Die KASIG nannte an diesem Tag 587,7 Mio. Euro als neue Kostenschätzung:

  • 311,4 Mio. Euro, 60% der bezuschussbaren Kosten, sollten dabei vom Bund kommen
  • 103,8 Mio. Euro, 20% vom Land
  • 172,4 Mio. Euro von der Stadt bzw. ihren Gesellschaften.

Letzteres enthielt auch die nicht bezuschussbaren Kosten. Insgesamt trügen die Karlsruher also nun rund 30% der vorgesehenen Baukosten. Verglichen mit den Zahlen zu Zeiten des Bürgerentscheids 2002 also absolut wie relativ mehr als eine Verdoppelung des Karlsruher Anteils. Die Zahlen aus 2002: 15% aus Gesamt 530 Mio. Euro ergaben 79.5 Mio. Euro.

Laut Amtsblatt vom 19. Dezember 2008 [13] war der Stadtverwaltung sehr wichtig, dass sowohl der Bund als auch das Land bei Kostensteigerungen ihren Anteil erhöhen. OB Fenrich nannte „die neue Berechnung eine Momentaufnahme, die Veränderungen unterliegen kann - auch nach unten.“ Alle Zahlen waren geschätzt. Erst das Ergebnis der Ausschreibung würde einen Anhalt für die tatsächlichen Kosten liefern, die aber auch deutlich höher liegen könnten.

Der in der offiziellen Standardisierten Bewertung berechnete Nutzen-/Kosten-Faktor bei Kosten von 495,406 Mio EUR betrug 1,186 [14] , was einem Nutzen von ca. 587,7 Mio EUR entsprach [15]. Aus den im Dezember 2008 neu geschätzten Kosten von 587,7 Mio EUR wurde von den Gegnern des Projektes ein neuer Faktor von ca. 1,0000 „ermittelt“, welcher sich aus der Annahme ergab, dass in den Jahren zwischen 2004 und 2008 keine z.B. inflationsbedingte Steigerung des Nutzens eingetreten war [16].

Es wurde daher nach Veröffentlichung der neuen Kostenschätzung als unklar dargestellt, ob damit die Bedingung für eine Förderung noch erfüllt war, dass der Faktor über 1 liegen muss. Da Bund und Land trotzdem eine Zusage erteilten, muss vermutet werden, dass der Faktor noch immer, wenn auch knapper, über 1 liegt, Es wurde auch schon als „Berechnungsglück“ [17] kommentiert, dass die neuen Kosten unter der mindestens psychologisch wichtigen Marke des alten Nutzens blieben. Während das Land die Grenze von 1,0 offenbar flexibel sah, sah der Bund die Förderung angesichts der neuen Kostenrechnung offenbar nicht mehr als völlig gesichert an [18].

Die Finanzierungszusage des Bundes, die gleichzeitig mit der neuen Kostenrechnung veröffentlicht wurde, beruhte dabei offensichtlich noch auf den alten Zahlen [19]. Die KASIG entgegnete, der Nutzen-Kosten-Indikator werde durch die Kostenaktualisierung nur unwesentlich beeinflusst, auch der Nutzen steige im Laufe der Jahre und der Faktor liege daher nicht bei 1,0 [20]. Einen aktuellen Wert nannte sie damals aber nicht.

Auch die Finanzierungsvereinbarung beruht auf den alten Zahlen. Sie wurde am 22. bzw. 23. Dezember 2008 unterzeichnet und enthält in der Präambel die Klausel: „Mit dieser Vereinbarung wird eine Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage der derzeitigen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Für den Fall von Kostensteigerungen während der Durchführung des Vorhabens wird das Land im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz oder einer landesrechtlichen Nachfolgeregelung und im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten die unabdingbaren Mehrkosten entsprechend fördern.“

Die Finanzierungsvereinbarung wurde 2012 vom Verkehrsministerium des Landes veröffentlicht, nachdem um diese Klausel Streit entbrannte.[21] Die Finanzierungsvereinbarung beruht auf einer Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2007 inklusive dem Festbetrag von 100,8 Millionen Euro, zahlbar in 12 Jahresraten, erstmals zum 30. Juni 2010. Der Betrag von 100,8 Millionen entspricht erst seit dem Ergänzungsantrag nahezu dem Anteil des Landes nach GVFG an den förderfähigen Kosten.

Zuwendungsbescheid vom 8.12.2008[22]
Gesamtkosten beantragt zuwendungsfähig Kat. bedingt aufg. (c) 60 % Bund 20 % Land 20 %+Rest Stadt
Stadtbahntunnel 332.959.790 € 301.444.976 € 296.375.777 € a 5.069.199 € 177.825.466 € 59.275.155 € 95.859.169 €
Kriegsstraße 162.445.874 € 135.030.781 € 133.312.437 € b 1.718.344 € 79.987.462 € 26.662.487 € 55.795.925 €
Zusammen 495.405.664 € 436.475.757 € 429.688.214 € a/b 6.787.543 € 257.812.928 € 85.937.642 € 151.655.094 €
% 100 % 88,10 % 86,73 % 1,37 % 52,04 % 17,35 % 30,61 %
Kategorie a endgültige Aufnahme in das Förderprogramm nach § 6 (1) GVFG
Kategorie b vorläufige Aufnahme (siehe nachfolgender Prüfungsvorbehalt)
Kategorie c bedingt aufgenommen, über Aufnahme in a/b nur nach weiterführender Darstellung der Sachverhalte
Zum Vergleich:
Bürgerentscheid 2002 530 Mio € (100 %) aus den damaligen Infobroschüren[23]: 380 Mio. + 150 Mio. 318 Mio € (60 %) 132,5 Mio € (25 %) 79,5 Mio € (15 %)
Kostenschätzung Dez. 2008 587.7 Mio € (100 %) neue Zahlen vom 17. Dezember 2008 311,4 Mio € (52,98 %) 103,8 Mio € (17,66 %) 172,4 Mio € (29,33 %)
Stadtbahntunnel[24] 403 Mio. € Bund+Land: 291 Mio. € 112 Mio. €
Kriegsstraße 185 Mio. € Bund+Land: 124 Mio. € 61 Mio. €
Ergänzungsantrag 637,7 Mio. € 500 Mio. € 300 Mio. € 100 Mio. € 240 Mio. €
% 100 % 78 % 46 % 16 % 38 %

Laut BNN vom 19. Dezember 2008 hatte Oberbürgermeister Fenrich bekanntgegeben, „dass der Bund die Notwendigkeit des Straßentunnels für die Kriegsstraße noch mal überprüfen möchte“ und zwar erst kurz vor Bau der Kriegsstraße, also erst Jahre nach Baubeginn des Stadtbahntunnels [25] . Demnach ist fraglich, ob der Bund den Zuschuss für den Umbau der Kriegsstraße bezahlen wird. Zwar stellt dieser Umbau unbestritten eine städtebauliche Aufwertung dar jedoch zahlt der Bund nur für eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Finanzierungszusage ist bis 2019 gültig, dann läuft das Gesetz aus, den Rest der Kosten muss notfalls das Land übernehmen [26].

Man steht daher unter einem besonderen Zeitdruck.

Kriegsstraßen-Umbau und weitere Kostenangaben

In einem Vortrag von Herrn Gerhard Schönbeck vom Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe vom 22. August 2011 im K-Punkt, der von den Freien Wählern veranstaltet wurde und bei dem auch Herr Dieter Ludwig als Zuhörer anwesend war, ergaben sich folgende Informationen: Im August 2011 wartete die Stadt auf die Erstellung des Zuwendungsbescheids durch das Land Baden-Württemberg. Die Kosten wurden auf rund 200 Mio. EUR für den Kriegsstraßen-Umbau mit ebenerdiger Straßenbahntrasse auf der Kriegsstraße angesetzt. Es gab keine Anzeichen, dass das Land oder der Bund die Finanzierungszusage für den Kriegsstraßenumbau nicht geben würde, da sich auch die im März 2011 gewählte grün-rote Landesregierung ausdrücklich für eine Umsetzung der Kombilösung ausgesprochen hatte. Die Baumaßnahmen sollen 4,5 bis 5 Jahre dauern.

Die Schwierigkeiten bei der Prüfung durch das Land bestanden darin, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Spuren auf der Kriegsstraße reduziert und hierfür Zuschüsse gewährt werden sollen. Üblich sind Zuschüsse für Straßenerweiterungsmaßnahmen. Dieter Ludwig hatte damals den Umbau der Kriegsstraße mit ÖPNV-Geldern verknüpft, was erstmalig in Deutschland geschah. Dies erfolgte auch deshalb, weil eine Straßenbahntrasse durch die Kriegsstraße ohne einen Umbau nicht möglich ist.

Die Stadt besaß bereits im Sommer 2011 das Baurecht und kann nach Erteilung des Zuwendungsbescheids mit den Bauarbeiten beginnen.

Ende Januar 2012 gingen sowohl die Stadt wie auch Verkehrs-Staatssekretärin Gisela Splett davon aus, dass der Bewilligungsbescheid für den mit 189 Mio. Euro angegebenen Umbau der Kriegsstraße Ende März 2012 erteilt werden würde. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte den Förderantrag im Dezember 2011 an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet. Von den rund 640 Mio. Euro Kosten laut Ergänzungsantrag der gesamten Kombilösung seien aber nur 500 Mio. Euro bezuschussungsfähig, insgesamt wären 240 Mio. Euro von der Stadt zu tragen[27] (laut Ergänzungsantrag ohne Berücksichtigung seitdem aufgelaufener Mehrkosten). Am 3. Dezember 2012 bestätigte das Bundesverkehrsministerium diese Zahlen und genehmigte den Ergänzungsantrag samt Umbau der Kriegsstraße.[28]

Die KASIG selbst rechnete in Beantwortung einer Anfrage der Freien Wähler vom September 2012 mit nicht zuwendungsfähigen Kosten von 84 Mio. Euro. Zuzüglich des 20% Eigenanteils der Stadt an den zuwendungsfähigen Kosten würde der Anteil der Stadt bei 196 Mio. Euro liegen, was 30,5 % der Gesamtkosten entspräche. Im November 2012 wurde der Eigenanteil gegenüber dem Gemeinderat in Beantwortung einer Anfrage der Grünen mit 196,6 Mio. Euro beziffert, die derzeitigen Gesamtkosten wurden mit 645,3 Mio. Euro angegeben. Beide Werte liegen unter den Beträgen, die das Landesministerium ermittelt hat.[29]

Dass laut Zuwendungsbescheid die zuschussfähigen Kosten nur 500.053.421 Euro betragen, wurde inzwischen in einer Gemeinderatsanfrage bestätigt [30], die Zahlen seien aber noch nicht endgültig, eventuell werde auch ein Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt, so dass die Auswirkungen auf den städtischen Anteil noch nicht bezifferbar seien.

Kostenstand Ende 2013

Im Dezember 2013 geht die Stadt Karlsruhe von folgenden Kosten zur Realisierung der Kombilösung aus:

Kostenblock Betrag in
Millionen Euro
Von der Stadt zu tragen
in Millionen Euro
Landeszuschuss
in Millionen Euro
Bundeszuschuss
in Millionen Euro
Prognostizierte Gesamtkosten für U-Strab und Kriegsstraßen-Tunnel
(Herstellungskosten)
869
abzüglich Kreditkosten bis zum Jahr 2020;
die Finanzierung läuft bis zum Jahr 2060.
-51 51 0 0
abzüglich Lohnkosten der Stadt Karlsruhe für die Kombilösung -10 10 0 0
abzüglich Werbemaßnahmen der KASIG -7 7 0 0
ergibt reine Gesamtbaukosten 801
abzüglich nicht förderfähige Baukosten wie z.B. Planungskosten -105 105 0 0
Förderungsfähig durch Land und Bund 696
(100 %)
139,2
(20 %)
139,2
(20 %)
417,6
(60 %)
Gesamtsummen 312,2 139,2 417,6

Im Jahr 2004 betrugen die prognostizierten Gesamtbaukosten 496 Millionen Euro. Sie sind Ende 2013 mit 801 Millionen Euro um rund 61,5 % gestiegen.

Die Kosten, die von der Stadt zu übernehmen gewesen wären, wurden im gleichen Jahr mit 151 Millionen Euro beziffert. Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten haben sie Ende 2013 den prognostizierten Betrag in Höhe von 312,2 Millionen Euro erreicht und haben sich mit rund 106,8 % mehr als verdoppelt.

Da die Ausschreibungen für den Umbau der Kriegsstraße noch nicht vorgenommen wurden, ist diesbezüglich ein noch nicht bezifferbares Kostenrisiko vorhanden.

In der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2013 erläuterte die Erste Bürgermeisterin Margret Mergen, dass im Jahr 2004 beim gleichem Ansatz, nämlich der Nennung der Herstellungskosten inklusive Inflation, wie er nun 2013 von der Stadt und der KASIG angesetzt worden war, Gesamtkosten in Höhe von 806 Millionen Euro entstanden wären.

Am 20. Mai 2015 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass laut einem Brief des Bundesrechnungshofes die „Bundeszuschüsse für Stadtbahn in Gefahr“ sind, weil die Wirtschaftlichkeit womöglich nicht mehr gegeben sei.[31] Der OB Frank Mentrup verneinte dies prompt, die SPD sprach davon „Förderzusagen während laufender Baumaßnahmen in Frage zu stellen, das ist ein Stück aus dem Tollhaus“ während sich Freie Wähler und Grüne in ihrer langjährigen Kritik bestätigt fühlen.[32] Der Förderbescheid[33] enthält einen expliziten Hinweis, dass die Förderung zurückgezogen werden kann, wenn der Nutzen-Kosten-Faktor unter 1 sinkt.[18] Das Bundesverkehrsministerium hat offenbar schon auf den Brief des Bundesrechnungshof reagiert und Unterlagen zur Prüfung angefordert.[34]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Artikel in Stadtzeitung vom 14. Januar 2005
  2. BüKA-Archiv 2005
  3. http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=105874&template=bwd_det1_zum_drucken
  4. Karlsruher Stadtzeitung zur öffentlichen Auslage der Bebauungsplanentwürfe
  5. http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung08/sz4303.htm
  6. http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ths2007125-50C
  7. http://www.karlsruhe.de/stadt/aktuell/nachrichten/kombiloesung_finanz.de
  8. http://www.karlsruhe.de/stadt/aktuell/nachrichten/pppmodell.de
  9. http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0590_d.pdf
  10. http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0819_d.pdf
  11. http://www.kasig.info/kasig/aktuelles/2007_12_14.php?navid=26
  12. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1267212/index.html
  13. http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung08/sz5101.htm
  14. Genaue Zahlen aus der Antwort auf den Antrag 14/3823 der Landtagsabgeordneten Gisela Splett
  15. Der genaue Betrag des Nutzens ist unveröffentlicht. Durch Rundung auf 1,186 könnte er zwischen 1,1855 * 495,4 Mio. = 587,30 Mio. und 1,1864999 * 495,4 Mio. = 587,80 Mio. liegen. Genau 1,186 ergäbe 1,186 * 495,4 Mio. = 587,55 Mio.
  16. ... aus dieser Spanne läge der neue Faktor zwischen 587.3/587.7 = 0,9993 und 587.8/587.7 = 1,00017, im Mittel 587,55/587.7 = 0,99974!
  17. ka-news-Artikel
  18. 18,0 18,1 Aus der Landtagsdrucksache 14/3823: „An der Aussage in der Drucksache 14/590 wird festgehalten. Dort wird allerdings ausgeführt, dass nicht nur der NKU-Faktor, sondern auch weitere Kriterien wie 'Raumbedeutsamkeit', 'Höhe der Gesamtinvestitionen' oder die 'regionale Ausgewogenheit' eine Rolle bei der Förderentscheidung spielen. Höhere Baukosten eines Projektes müssen nicht zwangsläufig zu einem unzureichenden Nutzen-Kosten-Faktor (kleiner als 1,0) führen, da dieser durch verschiedenste Parameter beeinflusst wird. Mit Blick auf die bekannt gewordenen Kostensteigerungen hat das Innenministerium den Antragsteller auf die Äußerung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hingewiesen, wonach bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr besteht, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-Kosten-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden.“. Dies bezieht sich auf den Zuwendungsbescheid des BMVBS, in dem es heißt „Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei gravierender Kostenerhöhung die Gefahr besteht, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-Kosten-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden ... . Sollten die bei der Prüfung des Antrages festgestellten Kosten überschritten werden oder wird eine erforderlich, ist unverzüglich ein Ergänzungsantrag mit den für seine Beurteilung notwendigen Unterlagen vorzulegen.“ Siehe auch nachfolgende Fußnote:
  19. Aus der Bundestagsdrucksache 16/11364 mit Stand seitens des Ministeriums vom 12.12.2008: „Ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor ist die Grundlage für eine anteilige Förderung." und "Dem Bund ist bisher keine neue Kostenkalkulation bekannt.“
  20. Kombilösung: KASIG nimmt zu Sicherheit im Tunnel Stellung
  21. Webseite des MVI zur Finanzierungsvereinbarung
  22. Zahlen aus dem Zuwendungsbescheid vom 8.12.2008, Az E14 (B)/5152.5/3-08 G 155 T/904276, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
  23. Große Infobroschüre 2002, Seite 12 "Kosten" und Kleine Infobroschüre 2002, Seite "Kosten"
  24. Aus Tischvorlage Gemeinderat 20.10.2009
  25. Zuwendungsbescheid vom 8.12.2008, Az E14 (B)/5152.5/3-08 G 155 T/904276, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Aufgrund der Ausführungen im Prüfbericht der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg vom 01.08.2008, Seite 30/31, sowie der 'Ergänzenden Untersuchung mit Variantenvergleich zur verkehrlichen Notwendigkeit der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel' vom 20.05.2008 und anderer Untersuchungen sollte zum gegebenen Zeitpunkt in zeitlicher Nähe zum Baubeginn der Kriegsstraße -- etwa 2014 -- geprüft werden, ob nicht doch eine oberirdische Lösung für Individual- und öffentlichen Personennahverkehr bei Verzicht auf den Straßentunnel in der Kriegsstraße möglich ist. ..." s.a. Zuwendungsbescheid bei Wikileaks Seite 3
  26. Zuwendungsbescheid: "Ich weise darauf hin, dass die Laufzeit des Bundesprogramms nach § 6 Abs. 1 GVFG längstens bis zum Jahr 2019 andauert und eine nicht bis dahin erfolgte anteilige Finanzierung aus Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG dann durch das Land baden-Württemberg sicher zu stellen ist." s.a. Zuwendungsbescheid bei Wikileaks Seite 3
  27. BNN vom 31.1.2012: Die Prüfung des Ergänzungsantrags für den Umbau der Kriegsstraße habe zuwendungsfähige Kosten von 500 Millionen Euro ergeben. Der Fördersatz des Bundes beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Land gibt 20 Prozent. Mit Sorge reagiert darauf die Gemeinderatsfraktion der Grünen. „Da rollt eine riesige Kostenlawine auf die Stadt zu“, sagt Fraktionssprecherin Bettina Lisbach. „Wenn nur 500 Millionen Euro des Projektes förderfähig sind, bedeute das für die Stadt zusätzliche Kosten in Höhe von über 40 Millionen Euro – also 240 statt 200 Millionen Euro.
    Original-PM: „Zuschüsse für die Karlsruher Kombilösung sind festgelegt“ „Die Prüfung des von der Stadt gestellten und nun an das Bundesverkehrsministerium weitergeleiteten Ergänzungsantrags habe zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 500 Mio. Euro ergeben.“
  28. „Bund gewährt weitere Finanzhilfen aus dem GVFG-Bundesprogramm - Odenwald: Stadtbahn Karlsruhe wird weiter ausgebaut“
  29. GR 18.9.12 TOP 23 "Aktuelle Finanz- und Bauzeitsituation der Kombilösung" und GR 20.11.12 TOP 33 "Herstellungskosten der Kombilösung und Betriebskosten nach der Fertigstellung"
  30. Gemeinderatsvorlage Top 18b vom 19. Februar 2013 zum Förderbescheid
  31. Artikel der StZ und Artikel bei ka-news
  32. Erster und zweiter Artikel dazu bei ka-news
  33. Zuwendungsbescheid bei Wikileaks
  34. Aus den BNN vom 23. Mai 2015: Inzwischen hat das Bundesverkehrsministerium eine „Gesamtbetrachtung der Kosten im umfangreichen Rahmen“ angefordert, so der OB.