Landesfamilienpass
Die Inhaber (Eltern und Kinder) des Landesfamilienpasses und der dazu gehörigen Gutscheinkarte sind berechtigt, bestimmte Einrichtungen der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und staatliche Museen unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen. Auch einige nicht-staatliche Einrichtungen beteiligen sich am Landesfamilienpass. 2019 feierte der Landesfamilienpass sein 40-jähriges Jubiläum.
Berechtigte
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Man erhält ihn auf Antrag beim Bürgermeisteramt.
In Karlsruhe nehmen das Rathaus West (Sozial- und Jugendbehörde), das Stadtamt Durlach, das Bürgerbüro Süd, das Bürgerbüro Ost, sowie die einzelnen Ortsverwaltungen den Antrag entgegen.
Einrichtungen
Der Landesfamilienpass gilt in der Region Karlsruhe für:
- Karlsruher Schloss mit Badischem Landesmuseum und Botanischem Garten
- Staatliche Kunsthalle Karlsruhe
- Zentrum für Kunst und Medien
- Staatliches Museum für Naturkunde
- Museum in der Majolika
- Museum beim Markt
- Bruchsaler Schloss mit Städtischem Museum und Deutschem Musikautomatenmuseum
- Graf-Eberstein-Schloss, Badisches Bäckereimuseum und Deutsches Zuckerbäckermuseum in Gochsheim
- Großherzogliche Grabkapelle
- Barockresidenz Rastatt mit Wehrgeschichtlichem Museum
- Schloss Favorite in Rastatt-Förch
- Staatliche Kunsthalle Baden-Baden
In der Umgebung gilt er außerdem für:
- Kloster Maulbronn
- Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
- Schloss Heidelberg und Großes Fass
- Schloss Mannheim
- Schloss Neuenbürg
- Schloss Schwetzingen und Schlossgarten
- Schmuckmuseum Pforzheim
- Staatsgalerie in Stuttgart