Landesfamilienpass

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die Inhaber (Eltern und Kinder) des Landesfamilienpasses und der dazu gehörigen Gutscheinkarte sind berechtigt, bestimmte Einrichtungen der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und staatliche Museen unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen. Auch einige nicht-staatliche Einrichtungen beteiligen sich am Landesfamilienpass. 2019 feierte der Landesfamilienpass sein 40-jähriges Jubiläum.

Berechtigte

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Man erhält ihn auf Antrag beim Bürgermeisteramt.

In Karlsruhe nehmen das Rathaus West (Sozial- und Jugendbehörde), das Stadtamt Durlach, das Bürgerbüro Süd, das Bürgerbüro Ost, sowie die einzelnen Ortsverwaltungen den Antrag entgegen.

Einrichtungen

Der Landesfamilienpass gilt in der Region Karlsruhe für:

In der Umgebung gilt er außerdem für:

Weblinks

Siehe auch