Generalbundesanwalt

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Bundesanwaltschaft Karlsruhe
Bundesanwaltschaft von oben

Die Bundesanwaltschaft ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes. Die offizielle Bezeichnung der 1950 errichteten Bundesbehörde lautet „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“.

Aufgaben

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.

Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt auch für die Verfolgung von Straftaten des Völkermordes.

Geschichte

Bis 1998 war die Bundesanwaltschaft auf dem Gelände des Bundesgerichtshofes untergebracht und war dort 1977 Ziel eines Anschlags der Roten Armee Fraktion.

Das Gebäude in der Brauerstraße wurde 1998 eingeweiht.

Generalbundesanwälte beim Bundesgerichtshof

Adresse

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76137 Karlsruhe
Telefon: (07 21) 81 91-0
Telefax: (07 21) 81 91-5 90

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