Bürgermeister Bruchsal

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Das Amt des Bürgermeisters der Stadt Bruchsal wird unter diesem Namen ab 1833 von drei Unterbrechungen abgesehen kontinuierlich geführt. Die Kompetenzen der jeweiligen Bürgermeister waren unterschiedlich ausgeprägt, zeitweise waren die Ämter einem Oberbürgermeister untergeordnet, zeitweise war der Bürgermeister der oberste Mann der Stadt.

Als „Stadtschultheiß“ wurde zu Zeiten des Hochstifts Speyer die Person genannt, welche von der Obrigkeit eingesetzt wurde (hier gelistet). Daneben gab es den vom Rat demokratisch gewählten „Stadtanwalt“, der in seinen Befugnissen eingeschränkter war. Mit dem Amt des "Bürgermeisters" war zu Zeiten des Hochstifts die Funktion des Gemeindefinanzrechners gemeint. Das Amt wurde auf ein bis zwei Jahre vergeben.

Vor 1833 war die Bezeichnung „Ratsbürgermeister“ üblich, wenn auch diese nicht durchgehend verwendet wurde.

Schultheißen bzw. ab dem 19. Jahrhundert Bürgermeister

Bekannte Stadtanwälte

Stadtanwälte wurden vom Rat bzw. von den Bürgern der Stadt gewählt, mussten aber von der Regierung bestätigt werden. Sie vertraten die Bürgerschaft gegenüber der Regierung wie ein "Anwalt"

  • 1759: Johann Adam Steigerwald
  • 1774: Carl Borromäus Anton Wegscheider
  • 1777/78: Johann Baptist Gutsch
  • 1787: Johann Georg Paulus
  • 1789-1791: Johann Baptist Gutsch

Bürgermeister im Hochstift

  • 1725: Johann Adam Schweickert
  • 1732: Johann Kilian Reich
  • 1746: Georg Friedrich Reich
  • 1760: Friedrich Christian Dincker

Siehe auch