Karl Pflaumer

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Karl Pflaumer (27. Juli 1896 in Rauenberg/Wertheim; † 3. Mai 1971 in Rastatt) war überzeugtes Mitglied der NSDAP und SS sowie badischer Innenminister von 1933 bis 1945.

Leben und Wirken

Karl Pflaumer war zu Beginn des Ersten Weltkriegs als Kriegsfreiwilliger in Karlsruhe beim 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiment Nr. 109.

1920 trat er in die Dienste der badischen Polizei ein. Zunächst fiel er als „geweckter und fleißiger Offizier“ positiv auf, bis dann ab Anfang 1928 seine rechtsextremistische und antirepublikanische Gesinnung durch häufige Besuche von NSDAP-Veranstaltungen und Kontakte zu rechtsextremistischen Vereinigungen immer deutlicher zutage trat. Zwar konnten Pflaumer keine dienstlichen Verfehlungen nachgewiesen werden, aber seine Versetzung in den Ruhestand „aus gesundheitlichen Gründen“ zum 31. März 1929, um die Pflaumer selbst gebeten hatte, bedeutete für den badischen Staat und den für die Polizei zuständigen Innenminister Adam Remmele eine willkommene Möglichkeit, einen Staatsfeind aus einer wichtigen Dienststellung entfernen zu können.

Pflaumer wurde sofort nach seiner Zurruhesetzung Mitglied der NSDAP und agitierte in Wahlversammlungen für die Nazipartei, so auch am 11. Oktober 1929 in Schriesheim. Bei dieser Versammlung attackierte er Remmele mit falschen Behauptungen auf übelste Weise. Es kam zu einer Verhandlung vor dem Mannheimer Schöffengericht II, und Pflaumer wurde zu einem Monat Gefängnis wegen übler Nachrede verurteilt. So ist nicht verwunderlich, dass Pflaumer Remmeles Rechtsbeistand Ludwig Marum und den Minister Remmele, dem er vor Gericht unterlegen war und dem er seine Entlassung aus dem Polizeidienst anlastete, seither glühend hasste.

Nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe machte Pflaumer Karriere bei den Nazis: Im Januar 1931 wurde er Mitglied der SS, am 1. Oktober 1931 Geschäftsführer und Kreispropagandaleiter der NSDAP in Mannheim und am 8.März 1933 Kommissar z.b.V. in Baden. Seine Fahrt nach Hamburg, wo er für Remmeles Verhaftung in der Nacht vom 4. auf 5. Mai sorgte, erfolgte wohl auf Veranlassung des Gauleiters Robert Wagner, aber auch aus eigenem Bedürfnis. Am Tag darauf, dem 6. Mai 1933, wurde Pflaumer von Wagner zum badischen Innenminister ernannt. Er hatte dieses Amt offiziell bis zur Einnahme Karlsruhes am 4. April 1945 inne und war während dieser Zeit von 1941 bis 1942 als Gesandter nach Rumänien abgeordnet. 1940 wurde er zum SS Brigadeführer befördert.

Nach seiner Internierung in einem französischen Lager wurde Pflaumer 1950 durch die Zentralspruchkammer zwar als „belastet“ eingestuft, aber auf seine Haftstrafe wurde die Internierungshaft angerechnet. In der Folgezeit stellte Pflaumer ein Gnadengesuch nach dem anderen mit dem Ergebnis, dass ihm die gesamte Zeit als Polizeioberleutnant und die Hälfte der Zeit als Innenminister auf das Ruhegehalt angerechnet wurde. Offiziell war Pflaumer bis zu seinem Tod am 3. Mai 1971 in Rastatt beruflich als Handelsvertreter tätig.

Literatur

(Auswahl)

  • Norma Pralle: Zwischen Partei, Amt und persönlichen Interessen: Karl Pflaumer, Badischer Innenminister, in: „Die Führer der Provinz – NS-Biographien aus Baden und Württemberg“ (= Band 2 der Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus), herausgegeben von Michael Kißener und Joachim Scholtyseck, UVK Universitätsverlag Konstanz 1997, ISBN: 3-87940-566-2 (2. Auflage 1999 ebenda, ISBN: 3-87940-679-0)

Weblinks