Badische Verfassung

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Wechseln zu: Navigation, Suche

Am 22. August 1818 erließ Großherzog Carl die erste Verfassung für Baden.

Inhaltsverzeichnis

Badische Verfassung 1818 bis 1919

Die Badische Verfassung war zu dieser Zeit die modernste im Bereich des Deutschen Bundes. Sie garantierte ein Recht auf Volksvertretung mit der Möglichkeit der Mitwirkung bei Gesetzgebung. Die Volksvertretung, der Badische Landtag wurde daraufhin am 22. April 1819 eröffnet.

Die Verfassung enthielt aber keine Volkssouveränität, keine zentralen Freiheitsrechte, keine unabhängige Gerichtsbarkeit und zementierte damit die Ungleichheit unter den Bürgern.

Gründe

  • Schaffung eines neuen Steuersystems, das höhere Abgaben fordert, aber größere Freiheit für die Bürger verspricht
  • territoriale/dynastische Gründe

Badische Verfassung 1919 bis 1933

Die demokratische Verfassung von 1919 galt theoretisch bis 1947, als sie von der Verfassung Südbadens abgelöst wurde. Praktisch wurde sie aber durch die Gleichschaltungsgesetze 1933 für die Zeit des Nationalsozialismus nicht angewandt.

Badischer Landtag

Aufgrund der neuen Verfassung wurde der Badische Landtag am 30. Oktober 1921, am 25. Oktober 1925 und am 27. Oktober 1929 gewählt.

Literatur

Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte 
Band 1, Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850 von Ernst R. Huber, ISBN 3170018442

Weblinks

1818 - 1919

1919 - 1947

Persönliche Werkzeuge