Badischer Landtag

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Der Badische Landtag bestand seit der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 (Eröffnung: 22. April 1819). Er setzte sich aus zwei Kammern, der Ersten und Zweiten Kammer, zusammen.

Die zwei Kammern des badischen Landtages besaßen das volle Budget-und Steuerbewilligungsrecht, das Gesetzesinitiativrecht war den Abgeordneten untersagt. Dieses Recht besaß der Großherzog.

Die Verfassungsänderung von 1868/69 hat dem Landtag das Gesetzesinitiativrecht, das Recht der Ministeranklage und der Zweiten Kammer das Recht, ihren Präsidenten selbst zu wählen, gebracht. Seit 1904 wurde in Baden das direkte Wahlrecht eingeführt und die Dauer der Wahlperiode auf vier Jahre festgelegt.

Die beiden Kammern traten getrennt zusammen, für die Abstimmungen galt meist die absolute Mehrheit, bei Stimmengleichheit gab jeweils die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. In Budgetsachen hatte die Zweite Kammer mehr Einfluss als die Erste. Die Abgeordneten waren bei der Stimmabgabe an keine Instruktionen gebunden, sie mussten nach der eigenen Überzeugung abstimmen.

Inhaltsverzeichnis

Erste Kammer

Das sogenannte Oberhaus bestand aus den Prinzen des Großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien dem Landesbischof und einem auf Lebenszeit ernannten protestantischen Prälaten. Außerdem waren in der Ersten Kammer 8 Abgeordnete des grundherrlichen Adels, 2 Abgeordnete der Landesuniversitäten und mindestens 8 vom Großherzog ernannten Persönlichkeiten.

1904 änderte sich die Zusammensetzung der Ersten Kammer. Vertreter der Berufskörperschaften, Abgeordnete der Handelskammer, der Landwirtschaftskammer und der Handwerkskammer wurden aufgenommen.

Zweite Kammer

Die eigentliche Volksvertretung bestand aus 63 Abgeordneten, die für 8 Jahre gewählt wurden. Ein Viertel der Abgeordneten wurde jeweils nach zwei Jahren neu gewählt, jeder Abgeordnete war aber wieder wählbar. Alle Abgeordneten wurden von Wahlmännern gewählt.

Seit 1904 wurden die Abgeordneten direkt vom Volk gewählt und ihre Anzahl auf 73 erhöht.

Ständehaus

Zuerst tagte der Landtag im Schloss oder anderen Gebäuden. Ab 1822 war das Ständehaus das Parlamentsgebäude.

An gleicher Stelle erinnert seit 1993 die Erinnerungsstätte Ständehaus an die Landtagsgeschichte.

Weblinks

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