Zollhaus Staffort

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Als Zollhaus Staffort fungierten mehrere Gebäude in Staffort.

Geschichte

Über Jahrhunderte lag Staffort im Dreiländereck Baden-Durlach, Kurpfalz und Bistum Speyer. Verschiedene Anteile der Gemarkung am Ortsausgang nach Büchenau und Weingarten waren in kurpfälzischem Besitz.

„Zollhaus bey Stafforth“, 2010

Das Churpfälzische Zollhaus bey Staffort nahe dem Walzbach (Weingartener Bach) am Ortsausgang nach Büchenau erhob Zoll für den Grenzübertritt vom Bistum Speyer zur Kurpfalz. Die erste Erwähnung des Zollhauses findet sich im Brettheimer Saalbuch (Lagerbuch) des Jahres 1600. Dort wird festgestellt, dass dieses Zollhaus bei Staffort auf Weingartener Gemarkung also kurfürstlichem Grund und Boden stehe und mithin der Kurpfalz die Zolleinnahmen zustehen. Dieses Zollrecht war jahrhundertelang zwischen Kurpfalz und Markgrafschaft heftig umstritten, zumal das kurpfälzische Gebiet an dieser Stelle nur 20 bis 30 Meter breit war. Mit einem Umweg über eine Brücke bei Spöck, die eigentlich nur für Heu- und Öhmd-Transport zugelassen war, konnte der Zollzahlung der Kurpfalz entgangen werden. Aus dem ursprünglich kleinen Zollhäuschen wurde am Anfang des 18. Jahrhunderts zunächst ein einstöckiges Steinhaus, das in einer Beschreibung im Jahr 1738 dann als solider zweistöckiger Bau bezeichnet wird.[1] Am 4. November 1812 wird das Zollhaus zwischen Staffort und Büchenau in den Kirchenbüchern letztmals erwähnt, kurz danach wurde es versteigert. Der Erwerber ließ es abbauen und in Büchenau wieder aufbauen. Beim Fliegerangriff im Februar 1945 wurde das Haus zerstört. Das 2010 erstellte Zollhäuschen bey Staffort an der Kreisstraße 3579 und die Zollhausstraße sollen an die ursprüngliche Bedeutung dieses Grenzübergangs erinnern.

Das Markgräflich-badische Zollhaus bey Staffort befand sich zunächst im Stafforter Schloss und wurde nach dessen Zerstörung auf der gegenüberliegenden Straßenseite eingerichtet. Hier wurde Zoll für den Grenzübertritt vom Bistum Speyer zur Markgrafschaft erhoben. Einige Jahre nach der Zerstörung des Schlosses wurde in der 1710 errichteten Mühle das Zollhaus eingerichtet. Sie war das letzte Gebäude rechter Hand am westlichen Ortsausgang. Auch mit diesem Zollhaus kam es zu wiederholten Auseinandersetzung mit der Kurpfalz, die einen Teil der Zolleinnahmen und Steuern vom Müller einforderte. Wegen dieser Streitigkeiten wurde der Mahlbetrieb bereits nach 6 Jahren wieder eingestellt. Fortan dienten die Gebäude nur noch als Zollhaus. Aus den Kirchenbüchern ist zu entnehmen, dass die Familie Weidmann über 200 Jahre die Markgraf Baden-Durlachischen Zollerfamilie in Staffort war. Das ehemalige Markgräflich-badische Zollhaus wurde beim Fliegerangriff im Februar 1945 total zerstört. An den Grundmauern der neuerstellten Gebäude finden sich noch Hinweise auf die ehemalige Mühle.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Otto Hauck:Staffort – Schloß und Dorf an der steten Furt Seite 176