Höchstgeschwindigkeit (Bahn)
Die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten der Bahn (kurz Vmax) beziehen sich vornehmlich auf Stadt und Kreis Karlsruhe und werden nur unter optimalen Bedingungen erreicht.
Linien
In folgender Tabelle ist jede Baureihe nur bei ihrer eigenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwähnt, obwohl sie natürlich auch andere Strecken befahren kann.
Linie | Baureihe(n) | Vmax |
---|---|---|
Tram | (GT8-D, alte Bahnen, "Holzklasse") | 60 km/h |
Tram | GT6-70D/N, GT8-70D/N (Niederflur) | 80 km/h |
1-System- S -Bahn | GT6-80C, GT8-80C (Hochflur) | 80 km/h |
2-System- S -Bahn | GT8-100C/2S (Hochflur, Fahrzeug 801-817 und 819-836) | 90 km/h |
2-System- S -Bahn | GT8-100D/2S-M (Mittelflur) auf DB-Strecke | 90 km/h |
2-System- S -Bahn | GT8-100D/2S-M (Mittelflur) auf Pachtstrecke der AVG | 100 km/h |
S3 , S33 | 425 | 140 km/h (signalgeführt) |
S3 , S33 | 425 | 160 km/h (LZB-geführt) |
RE2 | 111, 146 | 160 km/h |
Strecken
In nachfolgender Tabelle für den Fernverkehr und soweit nicht bereits durch obige Linien abgedeckt treten Mehrfachnennungen der Baureihen auf, je nachdem, auf welchen Strecken sie zum Einsatz kommen.
Strecke (zwischen Karlsruhe und folgenden Orten) | Baureihe(n) | Vmax |
---|---|---|
Pforzheim | 101 | 140 km/h |
Rastatt (beide Strecken); Bruchsal | 101, 181 | 160 km/h |
Graben-Neudorf / Abzw Saalbach / hinter Rollenberg-Tunnel | 101, 401, 403 | 200 km/h |
hinter Abzw Saalbach / Rastatt Süd | 401, 403 | 250 km/h |
Betrieb
Betriebliche Grenzen laut Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung sind:
Vorfall | Vmax |
---|---|
begegnende Zweisystem-Stadtbahn (LNT) im Tunnel | 120 km/h |
beschrankter Bahnübergang, begegnende Zweisystem-Stadtbahn (LNT), keine Linienzugbeeinflussung | 160 km/h |
tangierender Bahnsteig ohne Absperrung, Zug oder (im Tunnel) Gegenzug lokbespannt | 200 km/h |
Ausgebaute Altstrecke (derzeit in Planung) | 230 km/h |
Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart, Baden-Baden - Offenburg | 250 km/h |
Die Höchstgeschwindigkeit für signalgeführte Züge beträgt 160 km/h. Bei noch höheren Geschwindigkeiten kann ein Zug nicht mehr innerhalb des Abstandes zwischen Vor- und Hauptsignal zum stehen kommen, so dass hohe Investitionen in die Infrastruktur (z. B. LZB-Führung oder ETCS) erforderlich sind, um die 160 km/h-Grenze zu überschreiten.
Wegen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs auf der Strecke Karlsruhe - Graben-Neudorf darf dort keine Stadtbahn fahren. Diese ist als "Leichter Nahverkehrstriebwagen" (LNT) mit geringer Achslast ausgelegt, um auch Straßenbahngleise benutzen zu können. Daraus resultieren eine Reihe von Einschränkungen, u. a. hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit begegnender Züge.
Siehe auch
Weblinks
- ICE-Fanpage (Weitere Höchstgeschwindigkeiten unter "Streckenkarten")
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Neubaustrecken Mannheim-Stuttgart, Rastatt-Offenburg usw.“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Linienzugbeeinflussung“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Gleiswechselbetrieb“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Triebfahrzeugtypen der Deutschen Bahn“