Höchstgeschwindigkeit (Bahn)

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten der Bahn (kurz Vmax) beziehen sich vornehmlich auf Stadt und Kreis Karlsruhe und werden nur unter optimalen Bedingungen erreicht.

Linien

In folgender Tabelle ist jede Baureihe nur bei ihrer eigenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwähnt, obwohl sie natürlich auch andere Strecken befahren kann.

Linie Baureihe(n) Vmax
 Tram  (GT8-D, alte Bahnen, "Holzklasse") 60 km/h
 Tram  GT6-70D/N, GT8-70D/N (Niederflur) 80 km/h
1-System- S -Bahn GT6-80C, GT8-80C (Hochflur) 80 km/h
2-System- S -Bahn GT8-100C/2S (Hochflur, Fahrzeug 801-817 und 819-836) 90 km/h
2-System- S -Bahn GT8-100D/2S-M (Mittelflur) auf DB-Strecke 90 km/h
2-System- S -Bahn GT8-100D/2S-M (Mittelflur) auf Pachtstrecke der AVG 100 km/h
 S3 ,  S33  425 140 km/h (signalgeführt)
 S3 ,  S33  425 160 km/h (LZB-geführt)
 RE2  111, 146 160 km/h

Strecken

In nachfolgender Tabelle für den Fernverkehr und soweit nicht bereits durch obige Linien abgedeckt treten Mehrfachnennungen der Baureihen auf, je nachdem, auf welchen Strecken sie zum Einsatz kommen.

Strecke (zwischen Karlsruhe und folgenden Orten) Baureihe(n) Vmax
Pforzheim 101 140 km/h
Rastatt (beide Strecken); Bruchsal 101, 181 160 km/h
Graben-Neudorf / Abzw Saalbach / hinter Rollenberg-Tunnel 101, 401, 403 200 km/h
hinter Abzw Saalbach / Rastatt Süd 401, 403 250 km/h

Betrieb

Betriebliche Grenzen laut Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung sind:

Vorfall Vmax
begegnende Zweisystem-Stadtbahn (LNT) im Tunnel 120 km/h
beschrankter Bahnübergang, begegnende Zweisystem-Stadtbahn (LNT), keine Linienzugbeeinflussung 160 km/h
tangierender Bahnsteig ohne Absperrung, Zug oder (im Tunnel) Gegenzug lokbespannt 200 km/h
Ausgebaute Altstrecke (derzeit in Planung) 230 km/h
Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart, Baden-Baden - Offenburg 250 km/h

Die Höchstgeschwindigkeit für signalgeführte Züge beträgt 160 km/h. Bei noch höheren Geschwindigkeiten kann ein Zug nicht mehr innerhalb des Abstandes zwischen Vor- und Hauptsignal zum stehen kommen, so dass hohe Investitionen in die Infrastruktur (z. B. LZB-Führung oder ETCS) erforderlich sind, um die 160 km/h-Grenze zu überschreiten.

Wegen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs auf der Strecke Karlsruhe - Graben-Neudorf darf dort keine Stadtbahn fahren. Diese ist als "Leichter Nahverkehrstriebwagen" (LNT) mit geringer Achslast ausgelegt, um auch Straßenbahngleise benutzen zu können. Daraus resultieren eine Reihe von Einschränkungen, u. a. hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit begegnender Züge.

Siehe auch

Weblinks