Friedrich Denzel

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Friedrich August Ferdinand Denzel (* 30. Juli 1887 in Mannheim; † 7. August 1952 in Freiburg) war Beamter im badischen Staatsdienst.

Leben und Wirken

Nach sieben Jahren am Gymnasium legte er 1906 sein Abitur ab und studierte anschließend Jura in Heidelberg und München. Seine Dissertation schrieb er 1912 zum Thema „Der Mundrauf in der Novelle zum Reichsstrafgesetzbuch“.

Es folgte eine längere Praktikantenstelle beim Bezirksamt Schwetzingen und ab 1917 eine feste Anstellung in der badischen Innenverwaltung. 1920 kam er erstmals ans Bezirksamt Bruchsal, drei Jahre später ans Amt Bretten. Nach weiteren beruflichen Stationen wurde er im Oktober 1933 in Tauberbischofsheim erstmals Landrat. Kurz zuvor war er aus der DVP ausgetreten, für die er vier Jahre lang aktiv gewesen war, und wechselte zur NSDAP.

1935 wurde Dr. Denzel Landrat in Sinsheim, 1939 am Amt Bruchsal. Dort wurde er im August 1945 von der französischen Militärregierung vom Dienst suspendiert, konnte aber im Folgejahr als Angestellter die Funktion eines zweiten Beamten in Heidelberg ausüben. Später war er noch am Verwaltungsgerichtshof Württemberg-Baden in Karlsruhe in verschiedenen, teils leitenden Positionen eingesetzt.

Ende Juli 1952 ging er in den Ruhestand.

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