Karlsruhe zeigt Flagge

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Plakat mit einem der beiden Mottos der Veranstaltung: „Karlsruhe zeigt Flagge für Toleranz und Vielfalt
Plakat mit einem der beiden Mottos der Veranstaltung: „Karlsruhe zeigt Flagge Gegen Hass und Gewalt
Die aufgebaute Bühne, auf der gerade Oberbürgermeister Frank Mentrup spricht
Blick auf den von der Polizei aus Sicherheitsgründen abgesperrten Bahnhofsvorplatz

Unter dem Motto Karlsruhe zeigt Flagge initiiert die Stadt Karlsruhe Gegenprotest gegen rechte Strömungen.

2017

Anlässlich des „Tags der deutschen Zukunft“, zu dem die Partei „Die Rechte“ am 3. Juni nach Durlach aufgerufen hatte, bildete sich ein Gegenprotest unter dem Motto „Karlsruhe zeigt Flagge“: einerseits in einer Gegendemonstration am Busbahnhof mit etwa 2.500 bis 3.000 Teilnehmern, andererseits fand der Christopher Street Day am gleichen Tag statt mit dem Slogan „Bunte Liebe statt brauner Hass“ mit etwa 2.000 Teilnehmern.

2013

Am Samstag, den 25. Mai 2013, fand in der östlichen Ebertstraße zwischen der Schwarzwaldstraße und dem Bahnhofsvorplatz eine Gegendemonstration zu einer von Neonazis beantragten Demonstration statt. An der Gegendemonstration nahmen rund 2.500 Menschen teil. Zu ihr hatte Oberbürgermeister Frank Mentrup aufgerufen. Dem Aufruf schlossen sich zahlreiche Verbände, Gewerkschaften, die katholische und evangelische Kirche, sowie der Gemeinderat Karlsruhe an.

Verlauf

Bereits um 10 Uhr fand ein Demonstrationszug des Antifaschistischen Aktionsbündnisses statt. Der Demonstrationszug bewegte sich vom Tivoli bis zur östlichen Ebertstraße. Dort fand ab 11:30 Uhr die Hauptgegenveranstaltung unter dem Motto „Karlsruhe zeigt Flagge“ statt. Der gesamte Bahnhofsvorplatz wurde hierzu von der Polizei abgesperrt, die mit 1.300 Beamten vor Ort war. Passagiere, die den Hauptbahnhof erreichen oder verlassen wollten, mussten den Südeingang verwenden. Der Autoverkehr sowie der ÖPNV musste aufgrund der Sperrungen umgeleitet werden.

Als Redner waren OB Frank Mentrup, Porsche-Betriebsrat Uwe Hück, IHK-Präsident Wolfgang Grenke, die Karlsruher Pfarrerin Ulrike Krumm, der türkische Generalkonsul Serhat Aksen und weitere Personen anwesend. An der Veranstaltung nahmen auch Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates teil. Nach Ende der offiziellen Veranstaltung gegen 13 Uhr verteilten sich zahlreiche Teilnehmer um den Hauptbahnhof herum, um so den Marsch der Neonazi-Demonstranten zu verhindern. Die Polizei verhinderte das direkte Aufeinandertreffen beider Lager. Acht Polizisten wurden verletzt, als etwa 40 Gegendemonstranten versuchten, die Absperrungen der Polizei zu überwinden.

Gegen 13 Uhr waren 150 Neonazis am Bahnhof anwesend. Gegen 14 Uhr erhöhte sich deren Zahl auf cirka 200 Personen. Um 14:30 Uhr versuchte der Neonazi-Zug über die Bahnhofstraße in Richtung Bundesverfassungsgericht zu gelangen. Aufgrund der Gegendemonstranten gelang dies jedoch nicht, obwohl von Seiten der Polizei aufgrund der Gegenwehr der Gegendemonstranten auch Schlagstöcke zum Einsatz kamen. Um 15:15 Uhr wurde die Neonazi-Demonstration schließlich abgesagt. Deren Demonstration beschränkte sich auf eine Kundgebung am abgesperrten Bahnhofsvorplatz. Gegen 15:45 Uhr traten die Neonazis wieder ihre Heimreise an.

Auf Seiten der Polizei erhöhte sich die Zahl der Verletzten um weitere sieben auf insgesamt 15 verletzte Beamte, die sich gegen Pyrotechnik, Pfefferspray und Wurfgeschosse wehren mussten, die von Gegendemonstranten eingesetzt wurden.

Hintergrund

Neonazis hatten eine Demonstration beantragt, die vom Bahnhofsvorplatz bis zum Bundesverfassungsgericht führen sollte. Als Inhalt der Demonstration wurde „Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz“ genannt. Der Veranstalter meldete hierzu eine Teilnehmerzahl von 300 Personen an. Vermutlich war diese Demonstration auch vor dem Hintergrund des laufenden „NSU-Prozesses“[1], der vor dem Münchener Oberlandesgericht verhandelt wurde, zu sehen.

Die neonazistischen Bestrebungen haben zum Ziel, ihre rechtsgerichteten, rassistischen, menschenverachtenden und zum Teil verbotenen Ideologien wie beispielsweise der Leugnung des Holocaust[2] unter der Bevölkerung zu verbreiten, um auf ein Anwachsen der neonazistischen Szene zu hoffen. Bezeichnenderweise versuchen Neonazis dies auch mit Freiheitsrechten zu erreichen, die während des sogenannten „Dritten Reichs“ unter den damaligen Nazis andersdenkenden Menschen, Parteien und Organisationen verboten waren: Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind.

Die Stadt Karlsruhe hatte letztendlich vergeblich versucht, die Demonstration zu verbieten, weil der Veranstalter gegen diese Entscheidung zuerst beim Karlsruher Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Verbot einreichte, der für die Neonazis positiv entschieden wurde. Auch die daraufhin eingereichte Beschwerde der Stadt bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, scheiterte. Beide Gerichte folgten den von der Stadt Karlsruhe vorgebrachten Argumenten mehrheitlich nicht. Als Hauptbegründung der Stadt wurde die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Neonazi-Demonstration angeführt, weil der Versammlungsleiter und sein Stellvertreter als gewalttätig bekannt seien. Allerdings befand das Verwaltungsgericht, dass der designierte Stellvertreter wegen zuvor erfolgter strafrechtlicher Verurteilungen für die Funktion ungeeignet sei.

Bilder

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „NSU-Prozess“
  2. Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Holocaustleugnung“