Kombilösung Projektgegner

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Kombilösung Projektgegner beschreibt die Aktivitäten der Gegner der Kombilösung nach dem zweiten Bürgerentscheid vom 22. September 2002, bei dem mehrheitlich für die Kombilösung gestimmt wurde.

Petitionen und Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Vom 12. bis 26. Januar 2009 lag der Planfeststellungsbeschluss im technischen Rathaus aus. Die öffentliche Auslage ersetzt die Zustellung an die Einwender [1]. Er ist aber bereits seit kurz vor Weihnachten 2008 online abrufbar [2]. Innerhalb eines Monats nach Auslage konnte Klage erhoben werden, eine Begründung konnte nachgereicht werden. Durch die Größe des Projektes kam es zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH). Klageberechtigt waren Einwender des Planfeststellungsverfahrens, entweder als Betroffene in eigenen Rechten auf diese bezogen, die Betroffenheit ist oft umstritten, oder meist effektiver als Verband nach Verbandsklagerecht. Hier zählt der BUND zu den Einwendern der Kombilösung. Bei einer Verbandsklage vor dem VGH ist mit Kosten von 50.000 Euro bis 100.000 Euro zu rechnen, die vor Klageeinreichung hätten zur Verfügung stehen müssen, was in Karlsruhe bisher bei keinem Verfahren gelang, so dass es auch hier zu keiner Verbandsklage kam [3]. Nach einem im Planfeststellungsbeschluss zitierten aktuellen Urteil des VGH zu Stuttgart 21 [4] wurden die Erfolgschancen einer Verbandsklage auch als sehr gering eingestuft.

Es wurden aber offenbar zwei Klagen von Einzeleinwendern eingereicht [5]. Die Freien Wähler reichten eine Petition beim Landtag zur Finanzierung ein [6]. Außerdem plante der BUND offenbar eine Petition wegen des Problems der Barrierefreiheit der Rettungswege [7]. Bereits am 5. Februar 2009 eingereicht wurde eine Einzelpetition [8]. Nach deren Erläuterungen sei der Rettungsweg im Straßenbahntunnel zwar ursprünglich mit einer zu Niederflur-Straßenbahnen passenden Höhe von 34 cm geplant worden und es gebe die Auflage, dass auch bei Ausfall des Stroms die Stufen ausfahren können, so dass ein Rollstuhlfahrer auch im Notfall sich selbst retten könnte. Leider sei der Rettungsweg aber nur mit der in der Betriebsordnung für Straßenbahnen festgelegten Breite von 70 cm geplant worden und somit viel zu schmal für Rollstuhlfahrer. Diese zugrunde gelegte Betriebsordnung entspräche aber nicht mehr dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Gleichstellungsgesetz und einer neuen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch enthielten Vorschriften für Eisenbahn- und Autotunnel bereits darauf angepasste größere Breiten für Rettungswege. Der Petent regte beim Bundestag daher die Anpassung auch der Vorschrift für Straßenbahntunnel inklusive der Kombilösung an. Außerdem wird das Problem der nicht für die Selbstrettung von Rollstuhlfahrern geeigneten Aufzüge angesprochen. Die Petition wurde positiv beschieden, eine Änderung der Verordnungen wurde empfohlen [9].

Der Petent war ebenfalls Kläger der einen Klage, die am 26. Februar 2009 zum selben Thema Rettungswege eingereicht [10] und am 18. März 2010 vor dem Verwaltungsgericht Mannheim verhandelt wurde. Am 24. März 2010 wurde diese Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt, weil der Kläger selbst nicht in seiner Mobilität beeinträchtigt ist, wurde seine Klage für unzulässig erklärt [11]. Anlass und Schicksal der zweiten Klage blieben unbekannt.

Auf der Webseite des Petenten wird auch auf den Einsturz des Stadtarchivs in Köln eingegangen und die Bauverfahren in Köln und Karlsruhe verglichen:[12] andere Bauverfahren bei den Bauwerkswänden (Schlitzwand contra Bohrpfahlwand), andere Reihenfolge beim Bau der Sohle und Ausbaggern des Bauwerks und eine andere Tiefe. Dennoch wird der Schluss gezogen „Das ist die U-Strab in Karlsruhe, wo sie im Grunde doch nicht notwendig ist, wirklich nicht wert.“

Zweifel und Gegengutachten zu Kostenrechnung und Leistungsfähigkeit, Ergänzungsantrag

Im Dezember 2009 ergab ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten von der Vieregg-Rößler GmbH, einer Verkehrsberatungsgesellschaft in München, dass die Schätzung der Baukosten seriös, die errechneten Folgekosten jedoch zu niedrig angesetzt seien [13].

Am 17. Februar wurde bekannt, dass aufgrund eines weiteren Gutachtens von Vieregg-Rößler zur Situation am Marktplatz, diesmal vom BUND in Auftrag gegeben, die Leistungsfähigkeit des Stadtbahntunnels angezweifelt wurde, womit auch die Förderwürdigkeit des gesamten Projektes im Rahmen der Nachbeantragung der Mehrkosten gegenüber dem Förderbescheid, zu jener Zeit noch über nur 496 Mio. Euro, auf dem Prüfstand stehen könnte [14].

Die KASIG hatte beiden Gutachten widersprochen und verwies auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie auf eine betriebswissenschaftliche Untersuchung der DB International GmbH. Diese Untersuchung wurde jedoch bislang nicht veröffentlicht [15].

Mitte April ließ das Landesverkehrsministerium durch Ministerin Tanja Gönner verlauten, dass die Kapazität des Stadtbahntunnels „zweifellos“ ausreichen würde. Man habe die Aussagen der KASIG durch Experten der DB International untersuchen lassen. Vieregg-Rößler sei von mehreren falschen Voraussetzungen ausgegangen; unter anderem sei die Fahrgastwechselzeit an den Haltestellen mit 54 Sekunden zu hoch angesetzt. Die von der KASIG prognostizierten 30 Sekunden seien hingegen realistisch. Kritisiert wurde jedoch die Öffentlichkeitsarbeit der KASIG im Umgang mit den Gutachten [16]. Vieregg-Rößler wies dies zurück [17]. Die KASIG kündigte die Erstellung einer Simulation im K. an[18].

Im Juli 2010 erbrachte eine Bundestagsanfrage der Grünen, dass der Nutzen-Kosten-Quotient des Zuwendungsbescheids nicht mehr wie bisher mit 1,186 angegeben wird, sondern nur noch mit 1,12 [19]. Hintergrund dieser Änderung ist sehr wahrscheinlich eine nicht genehmigte Abweichung vom einheitlichen Verfahren der Standardisierten Bewertung, nachdem geringe Reisezeitgewinne nicht voll in die Berechnung eingebracht werden dürfen, aber von der KASIG voll angesetzt wurden, weil das Projekt Kombilösung als Folgemaßnahme anderer Streckenausbauten betrachtet wurde [20].

Der Ergänzungsantrag für die Mehrkosten aus der Kostenschätzung von Dezember 2008 und dem Ausschreibungsergebnis, der auch unter diesen geänderten Rahmenbedingungen nachweisen müsste, dass der Quotient weiterhin über 1,0 beträgt, lag den Ministerien zum Zeitpunkt dieser Bundestagsanfrage noch immer nicht vor. Erst im August lag der auf den 30. Juli 2010 datierte Ergänzungsantrag dem Landesministerium vor. Die aktuelle Summe der Kombilösung lautet über 637,7 Mio. Euro. Die PTV habe bestätigt, dass die Förderfähigkeit weiterhin gewährleistet sei. Der genaue Nutzen-Kosten-Faktor und der aktuelle Eigenanteil sind im Oktober 2010 aber noch nicht bekannt, auch weil die Prüfung des Antrags noch läuft [21].

Der gesamte Eigenanteil von 173 Mio. Euro wird komplett auf Kredit finanziert. Die 8 Mio. Euro pro Jahr für Zins und Abschreibung alleine für den Stadtbahntunnel und 2 Mio. Euro für dessen Betriebskosten sollen je zur Hälfte von den

kommen[22].

Aus den angegebenen Sätzen für Zins und Abschreibung kann man weitere 4 Mio. Euro für die Kriegsstraße errechnen.

Bürgerbegehren 2009

Am 25. August 2009 war die Kombilösung ein landespolitisches Thema. Die Fraktion der Grünen stellte in einer Pressekonferenz die Kombilösung in Frage. Nach Ansicht der Grünen fehlte die Überprüfung der Standardisierten Bewertung nach der neuen Kostenschätzung vom Dezember 2008, eine Diskussion über die bisher nur vorläufige Zusage für das Teilprojekt „Kriegsstraße“ und das Auslaufen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit den möglichen Konsequenzen [23].

Die Forderung der Grünen nach einem Ausstieg der Landesregierung aus dem Projekt Kombilösung wurde von Innenminister Rech als Wahlkampf, Panik- und Stimmungsmache abgelehnt.

In dieser Pressekonferenz wurde auch auf eine neue Initiative namens „Stoppt das Millionengrab“ hingewiesen, die einen neuen Bürgerentscheid forderte und ab 27. August 2009 für dieses Bürgerbegehren Unterschriften sammelte [24].

Als Reaktion darauf bezeichnete am 31. August 2009 OB Fenrich die Kombilösung als „unumkehrbar“ [25]. Achim Kirchenbauer, Leiter der KASIG-Marketingabteilung, hielt es aufgrund der Zahl der Fraktionen, die hinter der Aktion stehen, für wahrscheinlich, dass es zu einem Bürgerentscheid kommen würde [26]. Johannes Jung, SPD, und Ingo Wellenreuther, CDU, beide Vorsitzende des Kreisverbandes und Bundestagsabgeordnete ihrer Partei, wollten einen Bürgerentscheid prinzipiell unterstützen, sofern die nötige Zahl der Unterschriften zusammenkommen sollte [27]. Alle vier betonten jedoch, dass sie für die Kombilösung seien und dass sie darauf setzten, dass mit einer entsprechenden Werbekampagne der nötige Rückhalt in der Bevölkerung gewonnen werden könne.

Die Übergabe der gesammelten Unterschriften erfolgte am 23. Oktober 2009, zu der Vertreter des Bündnisses die 30.000 Unterschriften in 31 Päckchen aus den Bündnis-Plakaten mitbrachten [28]. Schon in der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2009 versprach OB Heinz Fenrich eine zügige Überprüfung der Unterschriften und die Abstimmung im Gemeinderat möglichst schon am 17. November 2009 [29]. Am 30. Oktober 2009 wurden noch 1.000 Unterschriften nachgereicht, zugleich wurde als Zwischenstand verkündet, dass nach Prüfung eines Großteils der Unterschriften die notwendige Zahl von 20.000 gültigen Unterschriften bereits überschritten wurde [30][31].

Ein neues Bürgerbegehren bzw. ein daraus eventuell resultierender Bürgerentscheid hätten keine aufschiebende Wirkung für die Ausschreibung und die Bauvorbereitungen gehabt.

Am 6. November 2009 gab Oberbürgermeister Fenrich das Ergebnis der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bekannt. Von 30.839 eingereichten Unterschriften wurden 22.725 als gültig anerkannt. Somit wurden genug Unterschriften gesammelt. Trotzdem wurde die Zulässigkeit verneint nach Prüfung durch den Zentraljuristischen Dienst der Stadt und den die KASIG beratenden Anwalt Prof. Dr. Kirchberg:

  • Das Bürgerbegehren richte sich inhaltlich gegen zwei Gemeinderatsbeschlüsse, auch wenn diese nicht genannt werden, vom 19. Juli 2005, Aufstellung Planfeststellung und Bebauungsplan, und 21. Oktober 2008, Reihenfolgenentscheidung, wogegen ein Bürgerbegehren innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden müsse
  • Fragestellung und deren Begründung seien fehlerhaft und nicht kongruent. Die Frage betreffe nur den Stadtbahntunnel, Begründung war die ganze Kombilösung, keine konkreten Aussagen zur Kriegsstraße, kein klarer Auftrag an den Gemeinderat und ein Kostendeckungsvorschlag fehle
  • Die Frage betreffe städtische Haushaltswirtschaft, was einen Ausschlussgrund darstelle
  • Die Frage betreffe Bauleitplanung, was einen Ausschlussgrund darstelle
  • Das Bürgerbegehren verstoße gegen die Grundsätze der Vertragstreue und der gesetzmäßigen Verwaltung, bezüglich der Finanzvereinbarung mit dem Land und Ausschreibung.

Dem Gemeinderat sei es daher ohne Ermessenspielraum verwehrt, das Bürgerbegehren zuzulassen [32][33].

Das Bündnis ließ dies von seinem Anwalt Arno Stengel prüfen [34]. Am Freitag, den 13. November 2009 wurde die Stellungnahme zur Beschlussvorlage in einer Pressekonferenz vorgestellt [35]:

  • Eine Verfristung trete nicht ein, da die genannten Beschlüsse keine zur Ausführung des Projektes waren
  • Die Fragestellung sei bestimmt und eindeutig und nur auf die U-Strab bezogen. Über die Ausführung der Kriegsstraße könne gar nicht abgestimmt werden, da Detailplanung und Finanzierung noch fehlten
  • im Stuttgarter Urteil läge eine völlig andere Konstellation vor
  • Es müsse überhaupt nur eine Begründung mitgegeben werden, Anforderungen an diese beständen nicht
  • Die Fragestellung beziehe sich auf ein Projekt und nicht auf den Haushalt und auch nicht auf die Aufstellung eines Bauleitplans
  • Weder Finanzvereinbarung mit dem Land, noch die Ausschreibung verpflichteten die Stadt zu irgendetwas
  • Es liege kein Verstoß gegen die Vorschrift zur sparsamen Haushaltswirtschaft vor

In der Gemeinderatsitzung vom 17. November 2009 lehnte eine Mehrheit das Bürgerbegehren als unzulässig ab [36], eine Sitzung später ebenfalls einen davon unabhängigen Antrag auf Bürgerentscheid einiger Stadtratsfraktionen und -gruppen. Das Bündnis unterlag mit seinem Eilantrag in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Karlsruhe [37]und in der zweiten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof[38].

Nachdem Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss und zur Zulässigkeit des Bürgerbegehens scheiterten, steht als letzte Formalie nur noch die Nachbeantragung der Mehrkosten gegenüber dem Förderbescheid über 496 Mio. Euro aus, die offenbar noch immer nicht in Stuttgart eingereicht wurde. Somit liegt auch noch kein geänderter Förderbescheid über die Gesamtkosten nach dem Ergebnis aus der Ausschreibung des Rohbaus aus Berlin vor.

Siehe auch

Fußnoten

  1. §74 (5)
  2. Planfeststellungsbeschluss online beim RP
  3. Aussagen eines erfahrenen BUND-Mitglieds zu vergangenen Verbandsklagen
  4. 2.2.2 Mit einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, die die Verlegung von Bahnanlagen zum Inhalt hat, dürfen aber auch städtebauliche Ziele wie die Schaffung von städtebaulichen Entwicklungsflächen und die Beseitigung der Trennwirkung von Bahnanlagen verfolgt werden.
  5. ka-news: Zwei Klagen eingereicht
  6. Behandlung der Petition vertagt
  7. ka-news auch dazu
  8. Pet-1-16-12-93-048764 mit Erläuterungen des Petenten
  9. Laut Begründung der Entscheidung des Petitionsausschusses, veröffentlicht auf der Seite des Petenten
  10. Pet-1-16-12-93-048764 mit Erläuterungen des Petenten
  11. Bericht in ka-news
  12. Einsturz des Stadtarchivs in Köln: Vergleich der Bauverfahren, Ursachen, Schlussfolgerungen für Karlsruhe etc.
  13. Gutachten von Vieregg-Rößler zur Kostenschätzung
  14. Pressemeldung des BUND samt Gutachten
  15. Stellungnahme der KASIG zu den Vieregg-Rößler-Gutachten
  16. BNN vom 16.04.2010 und "Bescheinigung" des Landesministeriums, dass die KASIG das DBI-Gutachten abschreiben und dem Ministerium schicken kann ...
  17. Stellungnahme zu KASIG-Vorwürfen, KASIG-Antwort
  18. Ankündigung
  19. Antwort auf die Anfrage: Antwort zu 4.: Aufgrund der derzeitigen Antragslage stellt sich der Nutzen-Kosten-Quotient mit 1,12 dar. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. und dort Die bislang getroffenen Festlegungen gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 8. Dezember 2008 gelten fort. Der Bund befindet nach Vorlage eines vom Land Baden-Württemberg zu prüfenden Ergänzungsantrags über etwaige Änderungen von Planungen oder Kosten.
  20. Aus dem Brief des Landesministeriums an die Abgeordnete Gisela Splett vom 20. Januar 2010: ... Ausgehend von der in Ziffer 1 beschriebenen Vorgehensweise mittels Reisezeitmatrizen sieh die Verfahrensanleitung zur standardisierten bewertung folgende Schritte bei der Ermittlung des Reisezeitennutzens vor: ... - Abminderung kleiner Reisezeitdifferenzen ... Im regelfall sind bei üblichen (linearen) ÖPNV-Vorhaben, z. B. Streckenverlängerungen, die Einzelreisezeitdifferenzen mit einem Betrag unter 5 Minuten nur abgemindert in die Gesamtreisezeitdifferenz einzubeziehen. Beim Vorhaben Kombi-Lösung scheint eine solche Abminderung kleiner Reisezeiten nicht angemessen. Die Abminderung ist grundsätzlich methodisch strittig ... Die Abminderung kleiner Reisezeitdifferenzen bewirkt ohne Zweifel Benachteiligungen beim zeitlich gestuften Ausbau von Strecken ... würden statt der gewählten Basisrechnung ohne Abminderung die Reisezeitänderungen abgemindert, ... In der Folge ergäbe sich ein Nutzen-Kosten-Quotient von 1,117. ... 1,117 auf zwei Stellen gerundet: 1,12! Anlass des Briefes war die von mehr als 25% der Stadträte beantrage Akteneinsicht in die Standardisierte Bewertung, bei der diese Abweichung vom Verfahren auffiel.
  21. aus der Antwort auf eine Gemeinderatsanfrage der Freien Wähler
  22. Aus Tischvorlage Gemeinderat 20.10.2009
  23. Unterlagen zur Pressekonferenz
  24. gefunden bei DSO
  25. Sonderpressedienst 31.08.09: OB Fenrich zur Kombilösung
  26. Wochenblatt vom 2.9.2009
  27. BNN vom 29.8. und 4.9.2009
  28. U.a. Artikel über die Übergabe bei ka-news
  29. Artikel über die Sitzung bei ka-news
  30. BNN 31. Oktober 2009
  31. http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung09/sz4505.htm
  32. Gemeinderatsvorlage Nr. 135 zu TOP 5 a der Sitzung am 17. November 2009
  33. http://www.karlsruhe.de/stadt/aktuell/nachrichten2009/buergerbegehren_unzu.de
  34. ka-news vom 6.11.2009
  35. Stellungnahme zur Beschlussvorlage vom 13.11.2009 bei web.archive.org
  36. ka-news 17.11.2009
  37. Eilantrag der Kombi Gegner abgelehnt
  38. VGH-Entscheidung, Bündnis-Kommentar dazu bei web.archive.org