Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Laut Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfolgt die Finanzierung lokaler Verkehrsprojekte (öffentlicher Nahverkehr und Straßen) unter bestimmten Voraussetzungen aus Bundes- und Landesmitteln. Eine der Voraussetzungen zur Förderbarkeit ist das Bestehen der Standardisierten Bewertung.
Bei "Kleinprojekten" (mehr als 50 Millionen Euro) wird in Baden-Württemberg derzeit (seit Anfang 2004) zu 75 % aus einem Topf gefördert, der nach einem festen Schlüssel vom Bund auf die Bundesländer verteilt wird, die die Gelder frei verwalten, während Großprojekte mit 80 % aus einem zusätzlichen Bundesprogramm unter Mitsprache des Bundes gefördert werden.
Bis Ende 2003 lag der Fördersatz noch bei 85 %. Mit 85 % gefördert wurde noch die Straßenbahn nach Aue und auch für die Nordstadtbahn und die Strecke nach Friedrichstal und Spöck gilt dieser Fördersatz noch, da sie noch rechtzeitig beantragt und angefangen wurden.
Ein Problem ist derzeit bei der Förderung nach GVFG, dass die Zuschüsse derzeit nicht mehr zeitnah, sondern stark verspätet ausgezahlt werden, was hohe Vorfinanzierungskosten verursacht. Das Problem betrifft alle derzeitigen Projekte unabhängig vom Fördersatz, unter anderem auch die Bahn nach Aue. Deswegen sind zahlreiche Projekte ins Stocken geraten (neues Depot Gerwigstraße und Ausbau der Strecke nach Rintheim) oder wurden ganz auf bessere Zeiten vertagt.
Verweise
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz [1]
- Kombilösung
- Linksverkehr (U-Strab)