Hochwasserschutz

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Hier finden sich Informationen über Maßnahmen des Hochwasser-Schutzes an den Flüssen in der Region.

Rhein

Zur Wasserrückhaltung gibt es am Oberrhein folgende Maßnahmen:

Die Wasserrückhaltung am Oberrhein dient auch dem Schutz der Städte am Mittelrhein.

Karlsruhe

Kleinere Durchfahrten im Deich werden durch Platten verschlossen.

Die Ausbreitung von Rheinhochwasser wird durch den Rheinhauptdeich und das Hochwasser-Sperrtor auf die Rheinaue beschränkt.

Sollte dieser doch mal brechen, ist ein Rhein-Hochwasser auf das sogenannte Tiefgestade beschränkt. Der Großteil des besiedelten Gebietes von Karlsruhe liegt aber auf dem Hochgestade und somit rund 5-10 m höher.

Der Pegelnullpunkt des Pegels Maxau liegt bei 97,76 m über Normalnull (NN). Ein Hochwasser mit 9 m Wasserstand (1999 beinahe erreicht) wäre demnach in Höhe Maxau rund 106,8 m ü. NN. Die direkte Umgebung des Pegels hat Höhen um 104,0 bis 105,0 m ü. NN, stünde ohne Rheindämme also 2-3 m unter Wasser. Die Kernstadt Karlsruhes liegt ca. 115 m ü. NN und ist somit bei Rheinhochwasser ungefährdet.

Ab 7,5 m Wasserstand wird das Hochwasser-Sperrtor des Rheinhafens geschlossen.

Alb

1990 stellte das Land 58,5% der Kosten für einen Hochwasserschutz bereit. 2,8 Millionen Euro wurden seitdem in 20 Einzelmaßnahmen investiert, im Dezember 2004 wurde die letzte davon im Bereich des Thomaswehrs in Daxlanden fertiggestellt. Die Stadt Karlsruhe wird hauptsächlich durch Rückhaltung im Oberwald geschützt. Die Knielinger Sängerhalle wurde durch Schutzmauern gesichert.

Doch die Gefahr ist noch nicht gebannt: Die Albhochwasser haben seit 1990 zugenommen. Vor allem Ettlingen und Karlsruhe-Süd waren betroffen.

Pfinz

Für die Hochwasserentstehung an der Pfinz gilt das gleiche wie für die Alb, die Wassermenge wird aber ab Grötzingen durch den Pfinz-Entlastungskanal an Karlsruhe vorbeigeleitet.

Zuständige Behörde

Für den Hochwasserschutz in der Region Karlsruhe ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Koordiniert werden die Maßnahmen in der Abteilung 5 - Umwelt im

  • Referat 53.1 – Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung
  • Referat 53.2 – Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Bau und Betrieb

Frühwarnsystem

In Baden-Württemberg ist das Hochwasser-Frühwarnsystem in 4 Stufen eingeteilt:

Warnklasse 1
nur leicht steigende Pegelstände, keine Gefährdung. Häufiger als alle zwei Jahre.
Warnklasse 2
Mittlere Gefährdung, alle zwei Jahre oder seltener. Überflutung von Feldern, Waldstücken bzw. leichte Verkehrsbehinderung auf Haupt- und Gemeindestraßen
Warnklasse 3
Hohe Gefährdung, alle zehn Jahre oder seltener. Überflutete Grundstücke und Keller, auch Sperrung von größeren Verkehrsverbindungen. Einsatz von Wasser- oder Dammwehr.
Warnklasse 4
Sehr hohe Gefährdung. Alle 50 Jahre oder seltener. Überflutung von bebauten Gebieten im größeren Umfang, Ausrücken von Wasser- oder Dammwehr.

Siehe auch