Benutzer:Monarchist/BdA

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Der Bund der Aufrechten war eine monarchistische Vereinigung zur Zeit der sogenannten "Weimarer Republik". Nach Verbot in weiten Teilen des Reichs war er zuletzt nur noch u.a. in Baden aktiv.

Der Verein gab die zweimal im Monat erscheinende Zeitung "Der Aufrechte" heraus, die 1938 durch das NS-Regime verboten wurde. Den Verein hatten die Nazis bereits 1934 (Verbot aller monarchistischen Organisationen) verboten.


Hintergrund / Vorgeschichte:

Nachdem am 9. November 1918 der Reichskanzler Prinz Max von Baden in Berlin eigenmächtig die gar nicht vorhandene Abdankung des Kaisers Wilhelm II. bekanntgegeben und verfassungswidrig sein Amt an Friedrich Ebert (SPD) übertragen hatte, riefen daraufhin die Politiker Scheidemann und Liebknecht die Republik aus [wie auch immer man das macht.... – Deren Legitimität (ein einzelner Politiker verkündet einfach was von einem Balkon – Man stelle sich nur vor: In Karlsruhe oder Stuttgart würde sich ein Hinterbänkler des baden-württembergischen Landtags auf den Schloßplatz stellen und riefe die Monarchie aus...!) oder ob es jetzt z.B. auch zwei Republiken gab hat selten jemand hinterfragt...] Damit endete jedenfalls faktisch die Monarchie in Preußen und das Kaisertum. – Daraufhin gründete daher noch am Abend des selben Tages in Berlin der Schriftsteller Ernst Pfeiffer (1875–1942) die Zeitschrift "Der Aufrechte" und den "Bund der Aufrechten", zu deren Wiederherstellung.

Entwicklung 1918 bis 1922/'32

Bis zum Herbst 1919 war die Mitgliederzahl des Bundes auf über 1.000 angewachsen und an der ersten Hauptversammlung nahmen etwa 140 Vertreter aus Preußen teil. Werbemaßnahmen wurden beschlossen und die ersten Versammlungen durchgeführt, die immer größeren Zuspruch fanden. 1922 versammelte der Bund der Aufrechten zu einer großen Preußenfeier in Berlin 3.000 Besucher.

In dieser Zeit zählte der Bund mehr als 60 Ortsgruppen mit etwa 25.000 Mitgliedern. In Bremen war gar die Gründung einer Arbeiter-Jugendgruppe mit 800 Mitgliedern gelungen. Es bestand nun die Aussicht, zu einer wirklichen Volksbewegung zu werden. Die Republikaner verfolgten jedoch die Entwicklung nicht untätig und die Presse ging zu immer schärferen Angriffen gegen die hohenzollerntreuen Monarchisten über, die – friedlich und rechtsstaatlich gesinnt – ihnen aber keine Handhabe zum Einschreiten boten. – Da gab die Ermordung des Reichsaußenministers Walther Rathenau am 24. Juni 1922 durch Fanatiker (darin verwickelt war auch der ehemalige Karlsruher Kadett Ernst v. Salomon) den Anlaß zum Verbot von zahlreichen nationalen Verbänden, und auch den Vorwand gegen den Bund der Aufrechten vorzugehen. Aufgrund des bereits am 26. Juni 1922 erlassenen "Gesetzes zum Schutz der Republik" (bekannt unter dem Kurznamen "Republikschutzgesetz") löste der preußische Innenminister Severing den Bund mit allen Landesverbänden, Bezirks- und Ortsgruppen auf. Sachsen und Thüringen schlossen sich an. Nur in Baden und Bayern, wo die Landesregierungen kein Verbot erlassen hatten, blieb der Bund bestehen und arbeitete weiter.

Zehn Jahre später, 1932, fiel das Republikschutzgesetz.
In den 30er Jahren hatte der Bund der Aufrechten zuletzt 100.000 Mitglieder.


Abzeichen

Das tragbare Abzeichen des Bundes der Aufrechten bestand aus einer durch eine Hand hochgehaltenen schwarz-weiß-roten Flagge des deutsches Kaiserreichs.

Es gab eine große (Hüsken[1] Nr. 4101a) und eine kleine (4101b) Ausführung.

Abbildungen bei Hüsken Seite 56.

Die große Version hatte einen Durchmesser von 3 cm, das kleine Abzeichen 1,8 cm. Von beiden gab es Ausführungen in zwei verschiedenen Materialien: aus Zelluloid und aus dem teuereren Kunstemaille.

So wurden beispielsweise im Jahr 1920 die Abzeichen zu folgenden Preisen verkauft:

  • groß
    • Zelluloid:       2,50 Mark
    • Kunstemaille: 9 Mark
  • klein
    • Zelluloid:       2,00 Mark
    • Kunstemaille: 5,25 Mark


Satzung (Auszug)

Satzung, §5 und §6

Aus der Satzung (in der Fassung vom 28. April 1933):

§ 5.
Als Beitrag wird von jedem Mitglied durch die Ortsgruppe der „Kaiserpfennig“ erhoben, d. h. 365 Pfennig im Jahr. Davon sind durch die Ortsgruppe RM. 2,– an die Reichsgeschäftsstelle abzuführen.
Für Erwerbslose, Kleinrentner, Jugendliche oder nach Entscheidung der Ortsgruppe zur vollen Beitragszahlung nicht fähige Mitglieder kann der Beitrag bis auf 1 Kaiserpfennig wöchentlich ermäßigt werden, er ist alsdann bis auf 20 Pfennig an die Reichsgeschäftsstelle abzführen.
Der Kaiserpfennig körperschaftlicher Mitglieder wird in jedem Jahr von den zuständigen Vorsitzenden vereinbart.
Im Auflösungsfall wird das Bundesvermögen nach Liquidation durch den Kassenführer des Vorstandes dem Verein „Kaiser-Dank“ überwiesen.

Literatur

zeitgenössische / Quellen

  • "Der Aufrechte". Zeitschrift. bis 1934.
  • "Der Aufrechte – Volkstümliche Blätter für Geschichte, Tradition und Leben". Zeitschrift; nach Verbot des Bundes der Aufrechten 1934 durch das NS-Regime mit diesem Tarnnamen ("Volkstümliche Blätter..."). 1938 verboten.

Publikationen nach 1945

  • Hans-Otto Meissner: "Als die Kronen fielen". 1. Auflage, Gießen 1956
  • Arne Hofmann: "«Wir sind das alte Deutschland, das Deutschland, wie es war...»: Der 'Bund der Aufrechten' und der Monarchismus in der Weimarer Republik", Frankfurt a. M. 1998.
  • Carsten Reuß: "Der Bund der Aufrechten. Wesen, Wirkung, Widersprüche. Ein Beitrag zur Geschichte der monarchischen Bewegung in Deutschland", Münster 1993
  • "Briefe für Tradition und Leben", Köln, ab 1949.
  • "Tradition und Leben". Zeitschrift. (erschien bis 1965)
  • "Erbe und Auftrag – Zeitschrift zur Förderung des monarchischen Gedankens" (ab 1968), hrsgg. durch Tradition und Leben e.V.



  1.   Werner Heering / André Hüsken:
    "Katalog der Abzeichen deutscher Organisationen 1871 – 1945
    einschließlich auslandsdeutscher und ausländischer Organisationen"
    4. Auflage, 1997
    ISBN: 3931785734