Landtagswahl

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Seit 1996 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg alle fünf Jahre (zuvor vier Jahre) statt. Bei jeder Wahl sind 120 Abgeordnetensitze neu zu besetzen. Die vorletzte Landtagswahl war die Landtagswahl 2001 aus der die CDU mit 44,8% Stimmenanteil als klarer Sieger hervorging.

Wahlsystem

Das Wahlsystem ist eine Verbindung von Verhältnis- und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag von Baden-Württemberg richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Es werden nur solche Parteien berücksichtigt, die auf Landesebene mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht haben (Fünfprozentklausel). Die Zuteilung der Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese Bewerber in ihrem jeweiligen Wahlkreis errungen haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat muss sich also in einem der 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen. Die Mitgliederzahl des Landtags kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate über 120 hinaus erhöhen.

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