Ladenschluss

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Der Ladenschluss ist eine gesetzliche Regelung, die die Öffnungszeiten von Ladengeschäften verbindlich einschränkt.

Bundesgesetz

Der Ladenschluss war in Deutschland bis Ende 2006 bundeseinheitlich im Gesetz über den Ladenschluß[1] (LadSchlG) geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform erhielten die Bundesländer die Gesetzesgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss. Somit kann jedes Land den Ladenschluss selbst regeln. Führt ein Bundesland kein eigenes Gesetz ein, gilt die Regelung des Bundes.

Nach dem Gesetz über den Ladenschluß müssen (bzw. mussten) Ladengeschäfte aller Art, Verkaufsstände und -buden, Kioske und ähnliche Einrichtungen zu folgenden Zeiten geschlossen bleiben:

  • an Sonn- und Feiertagen,
  • montags bis samstags bis 6:00 Uhr und ab 20:00 Uhr, und
  • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.

Für Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfe und Flughäfen sowie für Verkaufsstellen von Backwaren, Zeitungen und Zeitschriften gelten umfassende Ausnahmeregelungen.

Landesgesetz

In Baden-Württemberg gibt es ein eigenes Ladenschlussgesetz[2] (obwohl Baden-Württemberg beim Ladenschluss einer der Vorreiter war, schaffte es die Landesregierung nicht, eine landesweite Regelung wie in anderen Bundesländern zügig umzusetzen). Die Regelung enthält für den Ladenschluss in Baden-Württemberg eine Liberalisierung an Wochentagen und eine Verschärfung an Sonn- und Feiertagen.

Montag bis Samstag

An Werktagen gelten keine Einschränkungen der Öffnungszeiten mehr. Damit entfallen von Montag bis Samstag die Ladenschlusszeiten vollständig und die Ladengeschäfte könnten rund um die Uhr öffnen.

Verkaufsoffene Sonntage

Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage wurde auf drei beschränkt, wobei die Adventssonntage sowie der Oster- und der Pfingstsonntag ausgenommen bleiben. Die tatsächlichen Tage werden von den Städten und Gemeinden festgelegt.

Stadt Karlsruhe

Pressekonferenz am 1. März 2007

Wie die City Initiative Karlsruhe am 1. März 2007 bekannt gab, wird der Karlsruher Einzelhandel, einheitlich am Donnerstag bis 22:00 Uhr öffnen.

Dies ist seit Gründonnerstag, dem 5. April 2007, der Fall. Inzwischen schließen aber die meisten Geschäfte auch am Donnerstag wieder um 20:00 Uhr, die meisten Geschäfte in Mühlburg bereits um 18:30 Uhr.

Darüber hinaus haben einige Supermärkte erweiterte Öffnungszeiten, sie öffnen zwischen 07:00 und 8:00 Uhr und schließen zwischen 20:00 und 24:00 Uhr. Details finden sich in den einzelnen Artikeln.

Landkreis Karlsruhe

Im Landkreis Karlsruhe hat die REWE Group in einem Teil ihrer Supermärkte die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag 08:00 bis 22:00 Uhr ausgedehnt.

In einer Aktion am Pfingstsamstag 2007 öffnete Globus Waghäusel erstmals bis 24:00 Uhr.

Nachbarn

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen haben ihre Gesetze zum Ladenschluss, die die Ladenöffnungszeiten gegenüber den Regelungen des Bundes erweitern, Ende 2006 in Kraft gesetzt.

In Frankreich sind die Ladenöffnungszeiten generell freigegeben. Hier können die Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Im Elsass werden die kirchlichen Feiertage Karfreitag, Himmelfahrt und Allerheiligen sowie der 11. November und 8. Mai stärker respektiert als im restlichen Frankreich. Man muss schon bis Nancy fahren, um an diesen französischen Feiertagen nicht vor verschlossener Tür zu stehen.

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/index.html Gesetz über den Ladenschluß der Bundesrepublik Deutschland
  2. http://dejure.org/gesetze/LadOEG Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg