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* [[Nordtangente]] 1979: 38.000 Unterschriften gegen den Gemeinderatsbeschluss zum Hardtwalddurchstich Ende Oktober 1979 wurden gesammelt. Das Bürgerbegehren war jedoch nicht zulässig. Der Gemeinderat beschloss nach der Gemeinderatswahl im Juni 1980 mit neuer Mehrheit dann die Hängebauchlösung.<ref>Karlsruhe, Die Stadtgeschichte, S. 663</ref>
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* [[Nordtangente]] 198?: Unterschriften gegen Hardtwalddurchstich wurden bereits gesammelt, Gemeinderat beschloss dann andere Lösung
 
   
 
* Bürgerbegehren [[Botanischer Garten]] 2005: Abstimmung über diese Frage nach GemO nicht zulässig und außerdem nicht ausreichend Stimmen
 
* Bürgerbegehren [[Botanischer Garten]] 2005: Abstimmung über diese Frage nach GemO nicht zulässig und außerdem nicht ausreichend Stimmen

Version vom 12. September 2009, 02:53 Uhr

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Allgemeines

Nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg gilt:

Einen Bürgerentscheid durchzuführen kann entweder

  • vom Gemeinderat mit 2/3-Mehrheit beschlossen oder
  • durch ein Bürgerbegehren durch die Bürger selbst initiiert

werden.

Ein Bürgerbegehren wiederum ist die Sammlung von Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße ist für ein erfolgreiches Bürgerbegehren eine Mindestzahl von Unterschriften nötig. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen eine Entscheidung des Gemeinderates, so sind die Unterschriften innerhalb von 6 Wochen zu sammeln.

Ein Bürgerentscheid ist nicht über alle kommunalen Angelegenheiten möglich. Genaueres siehe GemO. Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat.

Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, genügt eine einfache Mehrheit der Wähler nicht. Damit es verbindlich wird, ist es notwendig, dass diese Mehrheit zugleich ein Quorum erfüllt, nämlich mindestens 25% der Wahlberechtigten.

An einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist der Gemeinderat 3 Jahre lang gebunden. Wenn der Gemeinderat vor Ablauf der Frist eine andere Entscheidung möchte, geht dies nur mit einem erneuten Bürgerentscheid. Nach den 3 Jahren ist der Gemeinderat frei, einen anderen Beschluss zu fassen.

Bürgerentscheide in Karlsruhe

Bürgerbegehren in Karlsruhe, die nicht zu Bürgerentscheiden führten

  • Nordtangente 1979: 38.000 Unterschriften gegen den Gemeinderatsbeschluss zum Hardtwalddurchstich Ende Oktober 1979 wurden gesammelt. Das Bürgerbegehren war jedoch nicht zulässig. Der Gemeinderat beschloss nach der Gemeinderatswahl im Juni 1980 mit neuer Mehrheit dann die Hängebauchlösung.[1]
  • Bürgerbegehren Botanischer Garten 2005: Abstimmung über diese Frage nach GemO nicht zulässig und außerdem nicht ausreichend Stimmen

Weblinks

  1. Karlsruhe, Die Stadtgeschichte, S. 663