Leichter Nahverkehrstriebwagen

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Leichter Nahverkehrstriebwagen (LNT) ist in Karlsruhe eine interne Bezeichnung von DB-Netz für die Stadtbahn-Triebwagen GT8-100C/2S und GT8-100D/2S-M der AVG und der DB-Regio AG.

Diese Fahrzeuge entsprechen aufgrund ihrer Leichtbauweise nicht den Forderungen der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO). Um dennoch im Betrieb eine vergleichbare Sicherheit wie ein Regelfahrzeug zu bieten, hat das Bundesministerium für Verkehr am 24.04.1995 aufgrund eines Gutachtens einen Maßnahmekatalog erstellt, der unter anderem folgene Forderungen enthält:

  • Streckenhöchstgeschwindkeit 160 km/h, in Tunneln 120 km/h (z.B. hinter Vaihingen (Enz))
  • besondere Kennzeichnung in allen internen Fahrplanunterlagen
  • Fahrten im Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrrichtung nur auf Hauptsignal (Ausnahmen nur mit sehr hohem Aufwand möglich)

Weblinks

  • Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „LNT“