Rudolf Link (1895–1944)

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Disambig-50px.png Dieser Artikel behandelt den NS-Funktionär; zum gleichnamigen Kreisbrandmeister siehe Rudolf Link (1925–1968).

Rudolf Link (* 20. September 1895 in Karlsruhe; † 28. Oktober 1944) war NS-Funktionär und Beamter des Landkreises Karlsruhe.

Leben und Wirken

Link war der Sohn des Karlsruher Oberstadtsekretärs Otto Link und dessen Frau Berta Seng.

Nach acht Jahren auf der Karlsruher Volksschule verließ er diese im Jahr 1910 und begann eine Kaufmannslehre beim Tuchhändler Gebr. Adolph Hirsch, Kaiserstraße 209. Parallel dazu besuchte er die Karlsruher Handelsschule.

1913 entschied er sich für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst und wurde als nicht planmäßiger Kanzleiassistent an der Technischen Hochschule eingestellt. Zwischenzeitlich hatte Link 1915 bis 1918 im Heer am Ersten Weltkrieg teilgenommen. 1922 wurde er in den Beamtenstatus übernommen.

In diesem Jahr heiratete er die Landwirtstochter Berta Nofer. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.

1923 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 26.644) und wurde 1925 Ortsgruppenleiter. In dieser Zeit gehörte Link der SA an. 1929 trat er der neugegründeten Karlsruher SS bei und war dort als Geldverwalter aktiv. 1935 wurde er SS Obersturmbannführer.

1930 wurde er erstmals in die Karlsruher Kreisversammlung gewählt. 1936 wurde er Vorsitzender des bis 1939 bestehenden Kreisrats. Damit einher ging der Vorsitz im Verwaltungsrat der Kreispflegeanstalt Hub.

Seine berufliche Laufbahn stagnierte zunächst. 1928 scheiterte er bei der Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst. 1935 wurde er zum Leider des Prüfungsamts für deutsche und ausländische Studierende ernannt, 1943 wurde er Hochschuloberinspektor.

Aufgrund seiner dokumentierten Treue zum NS-Regime wurden ihm das Goldene Parteiabzeichen und das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP Gau Baden verliehen.

Rudolf Link starb im Oktober 1944 bei einem Eisenbahnunfall. Seiner Witwe war im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens 1945 die Hinterbliebenenrente aberkannt worden. Sie wurde aufgrund von Zeugenaussagen 1948 wieder gewährt.