Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft bezeichnet eine im Mittelalter verbreitete persönliche Abhängigkeit der Bauern von ihrem Grundherren.
Der Begriff der Leibeigenschaft ist zu unterscheiden von anderen Formen der Abhängigkeit, wie Hörigkeit, Sklaverei, Erbuntertänigkeit etc.
Mit der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts ging die Leibeigenschaft zurück.
Abschaffung der Leibeigenschaft
Baden
In Baden wurde die Leibeigenschaft 23. Juli 1783 durch Markgraf Karl Friedrich aufgehoben.
Hochstift Speyer
Im Hochstift erfolgte die Abschaffung am 22. Juni 1798 durch Wilderich von Walderdorf. Einige Bruchsaler Geistliche protestierten dagegen. Sein Vorgänger Stirum hatte sich zuvor geweigert, die Leibeigenschaft aufzuheben.
Württemberg
In Württemberg erfolgte die Aufhebung erst 1817.