Landkreis
Ein Landkreis ist ein Verband von Gemeinden, der in kommunaler Selbstverantwortung die ihm in der „Landkreisordnung für Baden-Württemberg“ [1] (Landkreisordnung - LKrO) vom Land übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Jeder Landkreis ist einem Regierungsbezirk zugeordnet.
Verwaltung
Am Sitz des Landkreises, der Kreisstadt, ist die Verwaltung, das Landratsamt, angesiedelt. Der Verwaltung steht der Landrat vor. Die Volksvertretung im Landkreis ist der Kreistag.
Erreicht in Baden-Württemberg eine Stadt die Zahl von 20.000 Einwohnern, dann wird sie auf Antrag zur Großen Kreisstadt und erhält einen Teil der Aufgaben des Landkreises übertragen.
Die Landkreise besitzen eigene Kraftfahrzeugkennzeichen.
Landkreise in der Region
Im Stadtwiki Karlsruhe sind die folgenden Landkreise mit einem eigenen Artikel vertreten:
Kerngebiet
siehe auch Stadtkreis Karlsruhe
Südliches Umland
siehe auch Stadtkreis Baden-Baden
Östliches Umland
siehe hierzu auch Stadtwiki Pforzheim-Enz
siehe auch Stadtkreis Pforzheim
Nördliches Umland
siehe hierzu auch Stadtwiki Rhein-Neckar
Nordwestliches Umland
siehe hierzu auch Stadtwiki Rhein-Neckar
weiteres Umland
Zielgebiete des KVV
Ehemalige Landkreise
Weblinks
Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Landkreis“