Johann Weik
Johann Weik (* 27. Mai 1889 in Helmsheim; † 21. Mai 1967 ebenda) war Bürgermeister von Helmsheim.
Leben und Wirken
Sohn des Landwirts Joseph Anton Weik und Theresia Gretter, war Weik seit 1911 verheiratet und hatte sechs Kinder.
Der Landwirt war seit 1918 aktives Mitglied der Zentrumspartei und 1919 bis 1922 Mitglied im Helmsheimer Bürgerausschuss. Als Feldhüter war er auch Angestellter bei der Ortsverwaltung. Er blieb dies nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 und hielt auch während der NS-Diktatur mit seinen katholischen politischen Ansichten nicht zurück: So fiel er dadurch auf, dass er zu kirchlichen Feiertagen sein Haus beflaggte, nicht aber zu staatlichen Anlässen.
Im März 1936 wurde er nach einem Gasthausbesuch, in dessen Verlauf er sich offen gegen Hitler und den Nationalsozialismus positionierte, denunziert und im Oktober selben Jahres auf Basis des "Heimtückegesetzes" zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde später zur Bewährung ausgesetzt.
Diesen Vorfall nahmen 1945 die französische Verwaltung zum Anlass, Weik als NS-Opfer einzustufen und übertrugen ihm im Juni 1945 das Amt des Helmsheimer Bürgermeisters. Kaum im Amt, wehrte er sich, nachdem Helmsheimer Haushalte einiges aus ihrem Privatbesitz abgeben mussten, gegen drohende Hausdurchsuchungen der Militärkräfte. Aus deren Sicht hatte die Bevölkerung zu wenig abgeliefert. Weik hielt entgegen, dass in Helmsheim bereits Plünderungen stattgefunden hatten und hier auch Kriegsgeschädiigte lebten.
Er blieb auch nach dem Wechsel der Besatzungsmacht hin zu amerikanischen Truppen im bis März 1946 im Amt. Zu seinen letzten Amtshandlungen gehörte die (andernorts durch reines Schweigen erfolgte) ausdrückliche Aberkennung der Helmsheimer Ehrenbürgerwürde von Adolf Hitler und Robert Wagner.
Er starb 1967 kurz vor seinem 78. Geburtstag.