Fahrrad-Mitnahme (Bahn)

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die Fahrrad-Mitnahme erlaubt das Kombinieren von umweltfreundlichem Individualverkehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr.

Regelungen

Fahrrad-Mitnahme ist im Rahmen eines vorhandenen Platzes täglich ab 9 Uhr, an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ganztägig, innerhalb des KVV ohne Aufpreis in allen Straßen- und Schienenverkehrsmitteln möglich und erhöht somit deren Erschließungspotenzial. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2000. Einige Fahrzeuge führen hierzu Mehrzweckbereiche. Verbundübergreifend sind unter Umständen Extra-Fahrkarten erforderlich. Auch einige Fernbahn-Linien führen ein Fahrrad-Abteil (Reservierung und Extra-Fahrkarte notwendig). Montags bis freitags vor 9 Uhr ist in Stadtbahnen und in Regionalbahnen eine Fahrkarte für das Fahrrad notwendig. Im Busverkehr ist die Fahrradmitnahme vor 9 Uhr generell untersagt.

Falträder dürfen im gefalteten Zustand allerdings jederzeit kostenfrei in Stadt- und Regionalbahnen mitgenommen werden. Im DB-Fernverkehr gilt dies ebenfalls, sofern die gefalteten Räder zusätzlich mit einer Schutzhülle versehen sind.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen der KVV

„In Stadtbahnen bzw. Straßenbahnen werden Fahrräder in geringem Umfang mitgenommen, soweit Platz vorhanden ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen bzw. Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Verkehrs- und Betriebspersonals.“

Besonderheiten werktags 6 - 9 Uhr:

Die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen der Deutschen Bahn (RE, RB und S-Bahn) ist nur mit einer Fahrradkarte möglich. Als Fahrausweis für das Fahrrad ist sowohl die Fahrradkarte als auch eine eigenständige 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene des KVV zulässig. Inhaber einer BahnCard 100 können in den Zügen der DB Regio AG und den Stadtbahnen der AVG ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Im Busverkehr ist die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr generell untersagt.

Regelung bei der Deutsche Bahn AG

Nahverkehr

Für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen der Deutsche Bahn AG (S-Bahn, RE, RB) im Nahverkehr gilt:

„Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Zügen der Deutsche Bahn AG grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung möglich. Montags – freitags (an Werktagen) vor 9 Uhr wird für die Mitnahme eines Fahrrades - unabhängig von seiner Größe – ein Beförderungsentgelt in Höhe des Fahrpreises einer Einzelfahrkarte (Erwachsene) für 2 Zonen erhoben. Die Fahrräder sind in den besonders gekennzeichneten Bereichen oder in den Einstiegsräumen unterzubringen. Die Unterbringung ist nicht gestattet in Bereichen, in denen die Unterbringung durch Bildzeichen untersagt ist. In jedem Einstiegsraum dürfen höchstens 2 Fahrräder untergebracht werden. Der Fahrgast ist verpflichtet, sich bei seinem Fahrrad aufzuhalten und dieses festzuhalten.“

Fernverkehr

Für weiter entfernte Ziele können Fahrräder sowohl in allen IC- als auch in ICE-Zügen der Gattung ICE4, die seit Dezember 2018 im Hauptbahnhof ankommen und abfahren, mitgenommen werden.

Praktische Hinweise

Über die Fahrradfreundlichkeit von Bahnhöfen, Straßenbahnen, Bussen und Zügen gibt es keine allgemeinen Informationen. Während bei der Straßenbahn planmäßig nur noch barrierearme Niederflurwagen eingesetzt werden, sind im Bereich der Stadtbahn weiterhin teilweise Hochflurbahnen mit Stufen im Eingangsbereich im Einsatz. Bei Regional- und Fernzügen gibt es verschiedene Einstiegshöhen. Auch bei den Haltestellen unterscheidet sich der Ausbauzustand in Sachen Barrierearmut. An manchen Bahnhöfen ist je nach Bahnsteig ein Überwinden von Treppen erforderlich.

Zielgebiete

Schwarzwald

Seit Mai 2017 ist die Fahrradmitnahme in den Regionalzügen der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg einheitlich kostenfrei.[1][2] Bis zu diesem Zeitpunkt war die Fahrradmitnahme auf der Schwarzwaldbahn nur auf dem Abschnitt Offenburg-Donaueschingen kostenfrei. Wenn man nach Donaueschingen in Richtung Konstanz weiter fahren wollte, musste eine Fahrradkarte gelöst werden.

Ein Linienbus der Südwestbus mit Fahrradanhänger von und nach Achern auf der Hornisgrinde

Rhein-Ebene

Im Gelegenheitsfahrradverkehr dürfte die Rhein-Ebene die wichtigste Rolle spielen. Standort-Vorteil ist die Fließrichtung des Rheins von Südwest nach Nordost, somit parallel zu den üblichen Windrichtungen; trockenes Wetter geht oft mit Nordost-Wind einher. Somit kann man je nach Wetterlage die Fahrtrichtung wählen und für die Gegenrichtung die Bahn benutzen, vornehmlich  RE2   RE7  sowie  RB2  und  S3   S31   S32 

Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, im Bahnhof Achern (mit den Linien  RE2   RE7  aus Karlsruhe kommend) an Wochenenden im Sommer mit dem Fahrrad in den Bus der Linie  423  der Südwestbus umsteigen zu können. Dieser Bus fährt mit einem besonderen Fahrradanhänger. Er fährt hoch bis zur Hornisgrinde.

Siehe auch

Quellen

Weblinks