Diskussion:Stadtamt Durlach

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Barrierefrei?

Wenn das Bild Datei:KaDurlach-Rathaus-02.jpg aktuell ist (es ist auf jeden Fall nach 2008 entstanden) dann sieht man eindeutig dass es NICHT barrierefrei erreichbar ist. Ich mach hier aber keinen editwar, vielleicht ist auch das Bild nicht aktuell --SZ (Diskussion) 23:48, 4. Okt. 2013 (CEST)

Der Zugang für Rollstühle etc liegt an der von hier aus gesehenen linken Seite. Dort gibt es eine auf Knopfdruck öffnende Tür mit Zugang zum Lift und den (Behinderten-)Toiletten. --Ryukia (Diskussion) 00:07, 5. Okt. 2013 (CEST)
Und ist damit gemäß der gesetzlichen Definition eben NICHT barrierefrei.Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bedeutet Barrierefreiheit, dass jeder Mensch problemlos Zugang zu allen Lebensbereichen hat und diese in der üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Das bedutet, dass die Barrierefreiheit über den Haupteingang hergestellt werden muss, sonst ist es eben keine der Definition entsprechende Barrierefreiheit sondern "nur" ein Behelfszugang, wie toll der auch eingerichtet sein mag--SZ (Diskussion) 00:19, 5. Okt. 2013 (CEST)
Nope. Es genügt _ein_ in üblicher Weise und ohne fremde Hilfe zugänglicher Eingang. Das Gesetz besagt nicht, daß _jeder_ Eingang so gestaltet sein muß. --Ryukia (Diskussion) 00:35, 5. Okt. 2013 (CEST)
Und wie betritt man in üblicher Weise das Rathaus? Richtig, durch den Haupteingang. Ein Seiteneingang fällt nicht mehr unter den Begriff "in üblicher Weise". --SZ (Diskussion) 07:28, 5. Okt. 2013 (CEST)
Bist Du Dir da ganz sicher, dass die Bestimmung so auszulegen ist? Beim Rathaus West ist der barrierefreie Zugang auch ein paar Meter vom Haupteingang weg an der Südlichen Hildapromenade, wenn ich mich richtig erinnere. Mir ist schon klar, dass so ein Zugang nicht sehr weit weg vom üblichen Zugang sein sollte und auch nicht irgendwo durch den Hinterhof zwischen den Mülltonnen. Aber ich bezweifle doch, dass mit "üblicher Weise" zwingend die gleiche Tür gemeint ist sondern vielleicht eher die der Behinderung angemessene übliche Weise gemeint ist. Und am wichtigsten ist wohl das Kriterium der Benutzbarkeit ohne fremde Hilfe. --Kucharek (Diskussion) 08:25, 5. Okt. 2013 (CEST)
Ja, da bin ich mir 10000% sicher, da ich seit geraumer Zeit eng verbunden bin mit einer Gruppe, die sich um genau solche Theman kümmert. Wäre im konkreten Beispiel eine Rampe vorhanden, deren Neigung nicht zu stark ist, und setzt sich das dann hinter der Tür so fort, dann wäre Barrierefreiheit im Sinne des Gesetztes vorliegend. Der Zugang muss dort möglich sein wo ihn auch Menschen ohne Handicap haben, sonst ist es nicht mehr "in üblicher Weise". Du hast schon Recht, zur Barrierefreiheit gehören noch andere Kriterien, aber im Sinne der Gleichstellung eben auch dies. --SZ (Diskussion) 08:32, 5. Okt. 2013 (CEST)
Und da wird kein Unterschied gemacht zwischen Bestandsbauten und Neubauten? --Kucharek (Diskussion) 08:41, 5. Okt. 2013 (CEST)
Nein, weil es auch für Bestandsbauten Lösungen gibt, die sogar mit dem Denkmalschutz verträglich sind. Hingegen habe ich es erlebt dass ein Seiteneingang gleichzeitig als Brandschutztür verwendet wurde, und da prallen dann die beiden dafür geltenden Bestimmungen unvereinbar aufeinander. --SZ (Diskussion) 08:49, 5. Okt. 2013 (CEST)
Könntest Du mal ein paar Links auf die von dir gemeinten Gesetze, Definition und Bestimmungen geben, damit wir hier auf einer gemeinsamen Grundlage diskutieren? Mir ist nicht ganz klar, ob „barrierefrei“ quasi ein gesetzlich geschützter Begriff ist und ob es nur eine gültige Definition dafür gibt, an die man sich halten muss, um von „barrierefrei“ reden zu dürfen. Und für wen diese Vorschriften verpflichtend sind. --Kucharek (Diskussion) 08:57, 5. Okt. 2013 (CEST)
Wikidingdsa fasst es ganz gut zusammen, und hat vor allem den kompletten Wortlaut der Passages: [1]. / [2] Ich finde allerdings, wenn jetzt eine Grundatzdiskussion ansteht (die ich gar nicht beabsichtigt hatte), sollte das an andere Stelle verlagert werden. Ich versuche mich dann trotz meines eigenen Handicaps dran zu beteiligen. --SZ (Diskussion) 09:06, 5. Okt. 2013 (CEST)
Wie heißt denn das Gesetz? Das hier? http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html ? Da steht in §4 nix davon, oder was bedeutet „allgemein üblichen Weise”?--Beate (Diskussion) 09:38, 5. Okt. 2013 (CEST)
Die Frage verstehe ich grade nicht. In § 4 steht ja genau das drin wovon ich die ganze Zeit schreibe. --SZ (Diskussion) 10:02, 5. Okt. 2013 (CEST)