Bürgerversammlung

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die Bürgerversammlung soll der direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürgern dienen. In einer Bürgerversammlung können Einwohner informiert und wichtige Gemeindeangelegenheiten erörtert werden.

Ein direkter Austausch mit dem Oberbürgermeister und/oder des Bezirksvorstehers ist möglich.

Rechtliche Grundlage ist § 20a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):

§ 20a (3)
In der Bürgerversammlung können nur Einwohner das Wort erhalten. Der Vorsitzende kann auch anderen Personen das Wort erteilen.
§ 20a (4)
Die Vorschläge und Anregungen der Bürgerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden.

Termine

Siehe auch

Weblinks