Bürgerversammlung
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Die Bürgerversammlung soll der direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürgern dienen. In einer Bürgerversammlung können Einwohner informiert und wichtige Gemeindeangelegenheiten erörtert werden.
Ein direkter Austausch mit dem Oberbürgermeister und/oder des Bezirksvorstehers ist möglich.
Rechtliche Grundlage ist § 20a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):
- § 20a (3)
- In der Bürgerversammlung können nur Einwohner das Wort erhalten. Der Vorsitzende kann auch anderen Personen das Wort erteilen.
- § 20a (4)
- Die Vorschläge und Anregungen der Bürgerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden.
Termine
- 21. Oktober 2005: Bürgerversammlung in Hagsfeld, Thema Nordtangente
- 27. Januar 2006: Bürgerversammlung in Weiherfeld-Dammerstock, Thema Einbahnstraßenregelung
- 27. November 2007: Bürgerversammlung in Rüppurr, Thema Umbau Herrenalber Straße
Siehe auch
Weblinks
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Bürgerversammlung“
- § 20a GemO