Bürgerentscheid Kronenplatz
Der Bürgerentscheid Kronenplatz fand 1988 statt.
Anlass
Im Zuge der Flächensanierung des Dörfles war der Kronenplatz zunächst ein nach Norden (Kaiserstraße) und Osten (Fritz-Erler-Straße) hin offener Platz, d.h. ohne „Fassung” durch Häuser. Zunächst zerschlugen sich Pläne zur Ansiedlung eines Warenhauses. Zwischenzeitig wurden Bäume gepflanzt. Danach kamen Überlegungen auf, den Platz durch ein Gebäude nach Norden und Osten hin architektonisch zu „fassen” und zu einem „richtigen” Platz zu machen. Dagegen richtete sich Widerstand etlicher Bürger, vor allem aus den Reihen des Bürgervereins Altstadt. Dies führte über ein Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid.
Amtliche Fragestellung
Die Frage lautete:
„Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat beschlossen:
- Auf dem Kronenplatz eine Teilbebauung unter folgenden Vorgaben zu ermöglichen:
- Bebaute Fläche ca 1.700 qm,
- Ladengeschäfte im Erdgeschoss,
- Geschäftsräume in den oberen fünf Geschossen,
- anspruchsvolle Gestaltung durch Architektenwettbewerb,
- Gebäudehöhe entsprechend den Nachbargebäuden an der Kaiserstraße ca. 22 m,
- Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen.
- Die übrige Fläche mit ca. 6.000 qm als öffentlicher Platz zu nutzen und zu gestalten.
Frage: Sind sie für die Aufhebung dieses Gemeinderatsbeschlusses?
[ ] Ja [ ] Nein“
Ergebnis
Der Entscheid am 4. September 1988 ergab:
- Zahl der gültigen Stimmzettel: 54.200
- "JA": 38.497 = 71.0%
- "NEIN": 15.703 = 29.0%
Zahl der Stimmberechtigten: 197.749
Notwendiges Quorum von damals 30%: 59.325
Das Abstimmungsergebnis "JA" verfehlte damit das notwendige Quorum; das Ergebnis war daher nicht bindend.