Bürgerantrag

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

(Weitergeleitet von Bürgeranträge)

Die Bürgeranträge ermöglichen der Bürgerschaft den Gemeinderat zu beauftragen, eine bestimmte Angelegenheit zu behandeln.

Allgemein

Bei einem Bürgerantrag sind 30% der Unterschriften notwendig, die bei einem Bürgerbegehren nötig sind.

Rechtsgrundlagen für die Bürgeranträge sind in Baden-Württemberg

  • § 20b Gemeindeordnung (GemO) (Bürgerantrag)[1]
  • § 41 Kommunalwahlgesetz (KomWG) (Antrag)[2]
  • § 53 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Bezeichnung von Vertrauensleuten)[3]

Dieser Artikel oder Abschnitt ist unvollständig und weist folgende Lücken auf:
Onlinequelle für KomWG und KomWO
Helfen Sie dem Stadtwiki, indem Sie ihn ergänzen, aber bitte keine fremden Texte einfügen.

Karlsruhe

Der Bürgerantrag ist nicht ausdrücklich in der Ordnung des Gemeinderats Karlsruhe verankert. Der Landkreis Karlsruhe informiert auf einer Webseite über die Details.[4]

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. § 20b GemO
  2. § 41 Kommunalwahlgesetz (KomWG) – Onlinequelle fehlt noch
  3. § 53 Kommunalwahlordnung (KomWO) – Onlinequelle fehlt noch
  4. Informationen zum Bürgerantrag