Karlsruher Pass

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Karlsruher Pass

Der Karlsruher Pass ist ein Angebot der Stadt Karlsruhe für Bürger und Bürgerinnen der Stadt mit geringem Einkommen.

Beantragt werden kann er mit einem Bescheid über Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG, Kinderzuschlag beziehen oder stationär in einer betreuten Wohnform nach SGB VIII leben. Bei der Antragsstellung wird der jeweilige, aktuell gültige Bescheid benötigt und ein passbildgroßes Foto auf Fotopapier.

Wer keine Leistungen erhält, kann mit einer individuellen Berechnung ermitteln lassen, ob Anspruch auf einen Karlsruher Pass besteht. Hierzu kann der Anspruch mit dem Onlinerechner (https://karlsruher-pass.de/onlinerechner) geprüft werden.

Inhaber des Karlsruher Passes haben unter anderem ermäßigten Eintritt im Stadtgarten/Zoo (Einzeleintritt oder Jahreskarte), erhalten eine Ermäßigung um 50% für den Eintritt in vielen Schwimmbädern und können entweder die Monatskarte (2 Waben) zum halben Preis oder die 9-Uhr-Karte des KVV sowie das Deutschlandticket vergünstigt erwerben. Passinhaber*innen ab 65 Jahre (Rentner*innen ab 60 Jahre) haben die Möglichkeit, die Netz-Jahreskarte zum halben Preis zu abonnieren.

Inzwischen gewähren auch zahlreiche Kultureinrichtungen Ermäßigungen. Dazu gehören: Naturkundemuseum, Badisches Landesmuseum, Städtische Galerie, ZKM (Medienmuseum und Museum für Neue Kunst), Stadtbibliothek, der Badischen Landesbibliothek, JUBEZ, Jazzclub Karlsruhe, TOLLHAUS (Abendkasse), Substage, Kinemathek, Kulturhaus Mikado, das Studentische Kulturzentrum am KIT, Volkshochschule, dem Badischen Konservatorium und die Jugendmusikschule Neureut. Weitere Ermäßigungen sind möglich bei dem Seniorenbüro, der Literarische Gemeinschaft, das Badischem Staatstheater, das Kammertheater "Spur" und das Theater in der Orgelfabrik. Inzwischen beteiligen sich erste Unternehmen am Karlsruher Pass, so gewähren zum Beispiel die Secondhandshops der Diakonie, das Modehaus Schöpf und das Badische Brauhaus jeweils eine Ermäßigung von 10 Prozent. Zudem ist das Mittagessen im Brunhilde-Baur-Haus auf 3,60€ ermäßigt. Auch einige Sportvereine bieten einen ermäßigten Mitgliederbeitrag. Zum Beispiel der Budo-Club Karlsruhe, SSC, MTV (Männerturnverein 1881 e. V.), Mystic Phoenix Cheerleader Graben-Neudorf oder der SG und der TUS Rüppurr. Mehr Informationen dazu und aktuelle News unter www.karlsruher-pass.de oder auf über den Account karlsruherpass auf Instagram.

Für Inhaber*innen des Karlsruher Passes ab 60 Jahre wurden 2015 die sogenannten Bildungsgutscheine 60PLUS im Wert von 120 € eingeführt. Sie können z.B. für Vereinsbeiträge, Volkshochschule-Kurse, Aufführungen des Staatstheaters im Vorverkauf, beim jfbw für die ermäßigte Bädersaisonkarte, beim Zoologischen Stadtgarten für die Jahreskarte, Mitgliedbeiträge bei diversen Vereinen, sowie weitere Kurse und Veranstaltungen eingelöst werden.

Der Pass ist beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk erhältlich.

Geschichte

1962 beschloss der Gemeinderat die Abgabe von 50 Freifahrtscheinen für die VBK für Hilfsbedürftige und „Minderbemittelte über 65 Jahren“. 1973 wird das Angebot um den freien Eintritt in städtische Bäder und den Zoo erweitert sowie Zuschüsse zur Familienerholung gewährt.

Erst ab 1987 heißt das Angebot „Karlsruher Pass” und wird noch mal erweitert. 1994 wird der Kreis der Bezugsberechtigten wieder verkleinert und das Angebot reduziert aufgrund der verursachten Kosten, 2004 in Höhe von etwa 500 000 Euro. 2005 wurde das Angebot komplett eingestellt wegen der Einführung der neuen Sozialgesetzgebung, anstelle dessen wurde 2006 der Karlsruher Kinderpass eingeführt.

Im April 2009 beschloss der Gemeinderat, den Pass wieder aufzulegen; außer Hartz-IV-Empfängern sollen auch Wohngeldbezieher den Pass erhalten. Zum 1. Oktober 2009 wurde er wieder eingeführt. Den Karlsruher Pass kann beantragen, wer mit Wohnsitz Karlsruhe Stadt oben genannte Leistungen bezieht. 2015 wurde im Gemeinderat beschlossen, dass der Karlsruher Pass auch mit einer individuellen Berechnung erhältlich sein kann und für Karlsruher Pass-Besitzer*innen ab 60 Jahre die "Bildungsgutscheine 60PLUS" eingeführt.

Der erste Schritt zur heutigen SozialRegion fand am 02.05.2013 mit dem Eintritt der Gemeinde Stutensee statt. Allerdings übernahm Stutensee zunächst nur den Kinderpass und folgte erst am 01.04.2019 mit dem Karlsruher Pass 65plus.

Die weiteren Erweiterungen der SozialRegion mit dem Karlsruher Pass waren wie folgt:

April 2017 wurde der Karlsruher Pass als erstes von Rheinstetten übernommen, allerdings ohne die KVV-Ermäßigungen.
Kurz darauf 2018 folgten Weingarten (Baden) mit dem Karlsruher Pass 65plus und Eggenstein-Leopoldshafen mit dem Karlsruher Pass ohne KVV-Ermäßigungen.
Im Jahre 2019 traten Waldbronn und Stutensee der SozialRegion mit dem Karlsruher Pass 65plus bei.
März 2020 kam der Karlsruher Pass ohne KVV-Ermäßigungen nach Bad Schönborn.
2022 führte Graben-Neudorf als bisher einzige Gemeinde den Karlsruher Pass in seiner Gänze ein. Im März übernahm auch das Pfinztal mit dem 65plus-Model und beschloss als einzige Gemeinde auch die 9-Uhr-Karte dem Model hinzuzufügen.
Auch 2023 kamen neue Mitglieder zur SozialRegion doch übernahm nur Hambrücken den Karlsruher Pass, jedoch ohne KVV-Ermäßigungen.

Siehe auch

Weblinks