Karlsruher Pass
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Der Karlsruher Pass ist ein Angebot der Stadt Karlsruhe für Bedürftige. Diese können dadurch z.B. kostenfrei den Zoo besuchen.
Beantragt werden kann er mit einem Bescheid über Leistungen nach SGB II oder XII (Hartz IV, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung) oder einem Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag. Bei der Antragsstellung wird der jeweilige, aktuell gültige Bescheid benötigt und ein Passbild. Inhaber des Karlsruher Passes haben freien Eintritt in Stadtgarten/Zoo, erhalten eine Ermäßigung um 50% für den Eintritt in vielen Schwimmbädern und können entweder die Umweltmonatskarte (2 Zonen) zum halben Preis oder die 9-Uhr-Karte des KVV vergünstigt erwerben. Zudem bekommen sie ein Menü im Café Initial billiger. Inzwischen gewähren auch zahlreiche Museen und Kultureinrichtungen Ermäßigungen. Dazu gehören: Badisches Landesmuseum, Städtische Galerie, ZKM Medienmuseum und Museum für Neue Kunst, JUBEZ, Jazzclub Karlsruhe, Tempel, Tollhaus, Substage, Kinemathek, Kulturhaus Mikado und das Studentische Kulturzentrum am KIT. Weitere Ermäßigungen sind möglich bei der Stadtbibliothek, der Volkshochschule, dem Badischen Konservatorium, der Jugendmusikschule Neureut und dem Seniorenbüro.
Der Pass ist beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk erhältlich.
Geschichte
1962 beschloss der Gemeinderat die Abgabe von 50 Freifahrtscheinen für die VBK für Hilfsbedürftige und „Minderbemittelte über 65 Jahren“. 1973 wird das Angebot um den freien Eintritt in städtische Bäder und den Zoo erweitert sowie Zuschüsse zur Familienerholung gewährt.
Erst ab 1987 heißt das Angebot „Karlsruher Pass” und wird noch mal erweitert. 1994 wird der Kreis der Bezugsberechtigten wieder verkleinert und das Angebot reduziert aufgrund der verursachten Kosten, 2004 in Höhe von etwa 500 000 Euro. 2005 wurde das Angebot komplett eingestellt wegen der Einführung der neuen Sozialgesetzgebung, anstelle dessen wurde 2006 der Karlsruher Kinderpass eingeführt.
Im April 2009 beschloss der Gemeinderat, den Pass wieder aufzulegen; außer Hartz-IV-Empfängern sollen auch Wohngeldbezieher den Pass erhalten. Zum 1. Oktober 2009 wurde er wieder eingeführt. Den Karlsruher Pass kann beantragen, wer mit Wohnsitz Karlsruhe Stadt Leistungen nach SGB II (ALG II/Hartz IV), SGB VIII oder SGB XII (Grundsicherung), Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht.
Siehe auch
Weblinks
- Die offizielle Webpräsenz der Stadt Karlsruhe zum Thema „Karlsruher Pass“
- Jugendfreizeit- und Bildungswerk