Jugendgemeinderat

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Ein Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugend in der Stadt oder der Gemeinde gegenüber Gemeinderat, Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit.

Die Einrichtung eines Jugendgemeinderats ist nicht verpflichtend, so heißt es in der Gemeinderordnung Baden-Württemberg, §41a: "Die Gemeinde kann einen Jugendgemeinderat einrichten."

Inhaltsverzeichnis

Stadt Karlsruhe

In Karlsruhe gibt es keinen Jugendgemeinderat.

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Siehe auch

Jugendwahl 2006

Weblinks

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