Fahrrad-Mitnahme (Bahn)

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die Fahrrad-Mitnahme erlaubt das Kombinieren von umweltfreundlichem Individualverkehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr.

Regelungen

Fahrrad-Mitnahme ist im Rahmen eines vorhandenen Platzes täglich ab 9 Uhr, an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ganztägig, innerhalb des KVV ohne Aufpreis in allen Straßen- und Schienenverkehrsmitteln möglich und erhöht somit deren Erschließungspotenzial. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2000. Einige Fahrzeuge führen hierzu Mehrzweckbereiche. Verbundübergreifend sind unter Umständen Extra-Fahrkarten erforderlich. Auch einige Fernbahn-Linien führen ein Fahrrad-Abteil (Reservierung und Extra-Fahrkarte notwendig). Montags bis freitags vor 9 Uhr ist die Fahrrad-Mitnahme in Stadtbahnen  S  nicht gestattet und in Regionalbahnen  R  eine Fahrkarte für das Fahrrad notwendig.

Falträder dürfen im gefalteten Zustand allerdings jederzeit kostenfrei in Stadt- und Regionalbahnen mitgenommen werden. Im DB-Fernverkehr gilt dies ebenfalls, sofern die gefalteten Räder zusätzlich mit einer Schutzhülle versehen sind.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen der KVV

„In Stadtbahnen bzw. Straßenbahnen werden Fahrräder in geringem Umfang mitgenommen, soweit Platz vorhanden ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen bzw. Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Verkehrs- und Betriebspersonals.“

Zu beachten ist, dass in den Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen des KVV montags bis freitags von 6 Uhr bis 9 Uhr generell keine Fahrräder mitgenommen werden dürfen. Dies steht allerdings weder an den Wagen noch an den Haltestellen angeschrieben, sondern ist nur in den Beförderungsbedingungen zu finden.

Regelung bei der Deutsche Bahn AG

Für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen der Deutsche Bahn AG (S-Bahn, RE, RB, IRE) im Nahverkehr gilt:

„Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Zügen der Deutsche Bahn AG grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung möglich. Montags – freitags (an Werktagen) vor 9 Uhr wird für die Mitnahme eines Fahrrades - unabhängig von seiner Größe – ein Beförderungsentgelt in Höhe des Fahrpreises einer Einzelfahrkarte (Erwachsene) für 2 Zonen erhoben. Die Fahrräder sind in den besonders gekennzeichneten Bereichen oder in den Einstiegsräumen unterzubringen. Die Unterbringung ist nicht gestattet in Bereichen, in denen die Unterbringung durch Bildzeichen untersagt ist. In jedem Einstiegsraum dürfen höchstens 2 Fahrräder untergebracht werden. Der Fahrgast ist verpflichtet, sich bei seinem Fahrrad aufzuhalten und dieses festzuhalten.“

Praktische Hinweise

Über die Fahrradtauglichkeit von Bahnhöfen, Straßenbahnen, Bussen und Zügen gibt es keine allgemeinen Informationen. Ein ebenerdiger Einstieg ist nur bei wenigen Straßenbahnen und Zügen möglich. Bei mehrgleisigen Bahnhöfen ist meist nur das vordere Gleis gut erreichbar. Da auch Rolltreppen selten sind, muss man somit das Fahrrrad die Treppen zum Bahnsteig hinauftragen. Diese Einschränkungen gelten auch für Kinderwagen oder Gehhilfen.

Zielgebiete

Schwarzwald

Seit Mai 2017 ist die Fahrradmitnahme in den Regionalzügen der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg einheitlich kostenfrei.[1][2] Bis zu diesem Zeitpunkt war die Fahrradmitnahme auf der Schwarzwaldbahn nur auf dem Abschnitt Offenburg-Donaueschingen kostenfrei. Wenn man nach Donaueschingen in Richtung Konstanz weiter fahren wollte, muss eine Fahrradkarte gelöst werden.

Rhein-Ebene

Im Gelegenheitsfahrradverkehr dürfte die Rhein-Ebene die wichtigste Rolle spielen. Standort-Vorteil ist die Fließrichtung des Rheins von Südwest nach Nordost, somit parallel zu den üblichen Windrichtungen; trockenes Wetter geht oft mit Nordost-Wind einher. Somit kann man je nach Wetterlage die Fahrtrichtung wählen und für die Gegenrichtung die Bahn benutzen, vornehmlich  R4  sowie  R2  und  S3   S31   S32 

Siehe auch

Quellen

Weblinks