Winterdienst
Der Winterdienst in Karlsruhe ist eingeteilt in Aufgaben der Stadt Karlsruhe und der Anlieger.
Städtischer Winterdienst
Der städtische Winterdienst wird durch das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) wahrgenommen. Seit dem 1. Januar 2005 obliegt der Stadt im Zuge der Verwaltungsstrukturreform auch die Unterhaltungspflicht für die freien Strecken an Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet Karlsruhe.
Nach den städtischen Richtlinien sind sämtliche wichtige Verkehrsstraßen durch den städtischen Winterdienst von Eis und Schnee freizuhalten. Als erstes werden die Karlsruhe durchquerenden Bundes- und Landesstraßen, danach die Hauptverkehrs- und Hauptverbindungsstraßen vom Schnee geräumt. Hier wird bei Bedarf zudem Feuchtsalz gestreut. Alle übrigen Straßen werden in der Regel nur geräumt.
Fußgängerüberwege und öffentliche Gehwegflächen werden geräumt und aus Umweltschutzgründen mit abstumpfenden Streustoffen wie Trockensand bestreut.
Auch die Radhauptrouten werden geräumt und bei Bedarf bestreut.
Anliegerpflichten
Alle Straßenanlieger sind gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege zum Winterdienst verpflichtet. Die Gehflächen müssen von Schnee und auftauendem Eis geräumt und bei Glätte bestreut werden. Werktags muss bis 07:30 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr. Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, muss tagsüber gegebenenfalls wiederholt geräumt oder gestreut werden. Diese Pflicht endet erst um 21:00 Uhr.
Weblinks
- Die offizielle Webpräsenz der Stadt Karlsruhe zum Thema „Winterdienst“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Räum- und Streupflicht“