Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ist das das Oberverwaltungsgericht für Baden-Württemberg und hat seinen Sitz in Mannheim.
Zum Bezirk des Verwaltungsgerichtshof gehört das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Geschichte
Großherzog Friedrich I. von Baden erließ am 5. Oktober 1863 das Gesetz „die Organisation der inneren Verwaltung betreffend“. Darin wurde die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden begründet. Zu jener Zeit wurde das Gericht als Badischer Verwaltungsgerichtshof bezeichnet. Es bestand nur aus einer Instanz. Seit 1905 befand es sich an der Nördlichen Hildapromenade. Diese Institution setzte sich im Lauf der Zeit in ganz Deutschland durch und stellt im Vergleich zu vielen anderen Staaten eine Besonderheit dar. Bürger können sich an das Verwaltungsgericht wenden, wenn sie Beschlüsse und Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüft wissen wollen. Bestimmte Sachverhalte im sozialen Bereich gehören allerdings in die Zuständigkeit der Sozialgerichte.
Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde der Sitz nach Mannheim verlegt und bildet dort seither die zweite Instanz. In Karlsruhe verblieb das erstinstanzliche Verwaltungsgericht.
Am 7. Oktober wurde mit einem Festakt „150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit“ im Konzerthaus in Karlsruhe gefeiert. Geladen waren zahlreiche Gäste aus Politik und Vertretern der verschiedenen Gerichte.
Adresse
- Verwaltungsgerichtshof
- Schubertstraße 11
- 68165 Mannheim
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“