Studikarte

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Muster (Version 2008)

Die Studikarte ist eine KVV-Netzkarte für Studenten.

Allgemein

Der KVV bietet spezielle Tarifangebote für Studierende an. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen dem Studentenwerk Karlsruhe, der jeweiligen Hochschule und dem KVV.

Das Studentenwerk bzw. die Hochschule verpflichtet sich die Sockelfinanzierung der Studikarte sicherzustellen. Alle an der Hochschule immatrikulierte Studierenden entrichten zusammen mit ihrem obligatorischen Studentenwerksbeitrag einen Beitrag (17,50 €, Stand 2018) für die Grundfinanzierung der Studikarte. Dieser ÖPNV-Anteil wird dem KVV überstellt.

Dafür können die Studierende dieser einbezogenen Hochschulen (siehe unten) die speziellen Angebote „18-Uhr-Fahrberechtigung“ und die „Studikarte“ nutzen.

18-Uhr-Fahrberechtigung

Ab dem Wintersemester 2010/11 können alle an den folgenden Hochschulen eingeschriebenen Studenten an Werktagen von 18 Uhr bis 5 Uhr (seit Wintersemester 2018/19 bis 6 Uhr) und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig alle Bahnen und Busse des KVV verbundweit nutzen.

Die Immatrikulationsbescheinigung mit dem KVV-Logo und dem textlichen Hinweis auf die Fahrtmöglichkeit gilt als Fahrkarte im Spät-/Nachtverkehr für das angegebene Semester. Der Studierende muss seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Studentenausweis) belegen können.

Studikarte

Das Angebot „Studikarte“ ist eine KVV-Netz-Fahrkarte, die pro sechs Monate für (Stand Wintersemester 2020/21) 162,80 € angeboten wird. Dieser Betrag ist zusätzlich zur Sockelfinanzierung zu entrichten.

Die Immatrikulationsbescheinigung mit dem KVV-Logo und dem textlichen Hinweis auf die Fahrtmöglichkeit ab 18 Uhr ist zum Erwerb der Studikarte erforderlich.

Bei der Fahrt ist nur die Studikarte mitzuführen und wie bei allen personenbezogenen Fahrausweisen muss der Fahrgast seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Studentenausweis) belegen können.

Bei Verlust oder Zerstörung von Studikarten erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt einmalig pro Semester eine Ersatz-Studikarte. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 25 €. Die Studikarte kann nicht gekündigt werden.

Teilnehmende Hochschulen

Nur Studikarte

Ohne „18-Uhr-Fahrberechtigung“ nehmen die folgenden Hochschulen teil:

Geschichte

Der KVV hat die Studikarte 1996 eingeführt.

Am 18. November 2008 demonstrierten etwa 1.000 Studierende und Schüler in der Innenstadt gegen die geplante Preiserhöhung der Studikarte, die seit 1996 um 120 Prozent teurer wurde.

Preisentwicklung

Wintersemester Preis[1] Veränderung
zum Vorjahr
Veränderung
seit Einführung
1996/1997 51,00 EUR
1997/1998 54,00 EUR 5,88 % 5,88 %
1998/1999 56,00 EUR 3,70 % 9,80 %
1999/2000 59,00 EUR 5,36 % 15,69 %
2000/2001 62,00 EUR 5,08 % 21,57 %
2001/2002 65,00 EUR 4,84 % 27,45 %
2002/2003 68,00 EUR 4,62 % 33,33 %
2003/2004 74,00 EUR 8,82 % 45,10 %
2004/2005 80,00 EUR 8,11 % 56,86 %
2005/2006 89,00 EUR 11,25 % 74,51 %
2006/2007 95,00 EUR 6,74 % 86,27 %
2007/2008 102,50 EUR 7,89 % 100,98 %
2008/2009 107,50 EUR 4,88 % 110,78 %
2009/2010 112,50 EUR 4,65 % 120,59 %
2010/2011 116,30 EUR 3,38 % 128,04 %
2011/2012 122,10 EUR 4,99 % 139,41 %
2012/2013 127,90 EUR 4,75 % 150,78 %
2013/2014 135,70 EUR 6,10 % 166,08 %
2014/2015 141,50 EUR 4,27 % 177,45 %
2015/2016 147,30 EUR 4,10 % 188,82 %
2016/2017 151,10 EUR 2,58 % 196,27 %
2017/2018 155,00 EUR[2] 2,58 % 203,92 %
2018/2019 156,90 EUR[3] 1,23 % 207,65 %
2019/2020 160,80 EUR[3] 2,49 % 215,29 %
2020/2021 162,80 EUR 1,24 % 219,22 %

Einzelnachweise

Weblinks