Diskussion:Studikarte

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Ausweislich des Aufdrucks auf der Studienbescheinigung ("KVV-Bescheinigung") des KIT wurde zum Wintersemester 2018/19 die 18-Uhr-Fahrtberechtigung von 5 auf 6 Uhr des Folgetages ausgedehnt. Eine entsprechende Regelung findet sich aber bereits in den Tarifbestimmungen des KVV, die ab dem 10. Dezember 2017 gültig waren[1]; dort ist auch geregelt, dass Nightliner bis Betriebsschluss genutzt werden können. Das betrifft auf den ersten Blick diejenigen Nightliner, die in der Nacht auf Feiertage, Samstage und Sonntage noch um 06:00 und 06:30 (Abfahrt Marktplatz) fahren - aber da die 18-Uhr-Fahrtberechtigung an den besagten Tagen ohnehin ganztägig gilt, dürfte diese Regelung hier keine Wirkung entfalten. Lediglich die Nightliner, die werktags nur noch um 04:30 Uhr fahren, darf man durch diese Regelung bis zur Endhaltestelle nutzen, auch wenn diese erst nach 06:00 Uhr erreicht wird. Somit ist die Regelung momentan wohl de facto wirkungslos, aber trotzdem ganz gut, dass sie noch drin steht.

Ich vermute ja, dass die Ausweitung des Fahrzeitraums mit der Streichung der Nightliner unter der Woche zusammenhängt - dadurch kann man nun auch um 05:00 Uhr mit den regulären Bahnen noch nach Hause fahren, wenn man den Nightliner um 04:30 Uhr verpasst hat. Weiß da jemand etwas Genaueres? --Ralentisseur (Diskussion) 20:35, 15. Aug. 2018 (CEST)

  1. Abschnitt B 4.10.3 der Tarifbestimmungen und Fahrpreise, S. 18 im PDF des KVV zum Gemeinschaftstarif Stand Dezember 2017 (Memento vom 9. November 2018 im Internet Archive)