Steuerberater Dieter Heinrich & Kollegen
Steuerberater Dieter Heinrich & Kollegen sind Steuerberater in der Karlsruher Weststadt. Die Sozietät ist eingetragen im Berufsregister unter der Nummer: 770134.
Tätigkeitsschwerpunkte
Existenzgründung
Begleitung und Unterstützung in der Existenzgründung. Hierzu gehört u. a. die Aufstellung des Businessplans (Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsübersicht, usw.), Beantragung des Existenzgründungerzuschuses, Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens und Klärung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Finanzbuchhaltung
Die Buchhaltung umfasst die regelmäßige Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung dieser Unterlagen (BWA, Controllingreport). Die Verbuchung kann dabei beim Steuerberater oder aber beim Mandanten erfolgen. Diese Unterlagen bilden die Basis für die Kontrolle der Zielerreichung. Basis für die Buchhaltung sind die gesammelten Belege, Kassenberichte und Kontoauszüge. Diese können entweder auf Papier oder elktronisch zur Verfügung gestellt werden.
Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnung
Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen nebst Anmeldung der Lohnsteuer und Abgabe der Beitragsnachweise an die Krankenkassen. Es werden die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge ermittelt. Auch für Minijober, Haushaltshilfen und Hausangestellte sind diese Abrechnungen und Meldungen zu erstellen.
weitere Meldungen
Die zusätzlich zu erstellenden weiteren Meldungen werden von Jahr zu Jahr umfangreicher. Mittels ELENA werden u. a. Angaben zur Arbeitszeit, dem Verdienst und den Umständen der Kündigung übermittelt. Diese Übermittlung ist gesetzlich vorgeschriebn. Die berufsgenossenschaft erwartet zu jedem Arbeitnehmer eine Meldung zu den geleisteten Stunden und dem Verdienst mittels DEÜV-Meldung, zusätzlich muss die Summe aller Verdienste und die Summe aller Arbeitsstunden separat dierekt an die BG gemeldet werden. Die Sozialversicherungen erhalten Meldungen über Aufnahme und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie über den jeweiligen Verdienst. Im Rahmen der Lohnfortzahlungserstattung an den Arbeitgeber müssen Daten an die Krankenkassen übertragen werden und in Kürze müssen für die Ermittlung von Entgeltersatzleistungen wir Krankengeld Daten per EEL elektronisch übertragen werden. Zu guter letzt benötigen die Arbeitnehmer für diverse Zwecke Einzelbescheinigungen (Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, etc.).
Baulohnabrechnung
Der Baulohn ist im Vergleich zum "normalen" Lohn etwas umfangreicher. Hier sind zusätzlich Meldungen und Urlaubsgeldanforderungen an die Sozialkassen abzugeben. Monatlich werden Abgaben an die Spzialkassen gemeldet und bezahlt. Hieraus werden u. a. Entschädigungen für die Beschäftigung von Auszubildenden und die Bezahlung der Arbeitnehmer im Urlaubsfall finanziert.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss als Ergebnis der Buchführung wird zum Wirtschaftsjahresende erstellt. Hierzu gehören die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell ein Anhang. Der Jahresabschluss gibt beim bilanzierenden Unternehmen Auskunft über die Lage und den Erfolg des Wirtschaftsjahres. Die Bilanz wird muss unter bestimmten Umständen elektronisch beim Bundesanzeiger offengelegt werden. Hier ist sie dann für jedermann kostenfrei über das Internet einsehbar. Wichtig ist es hierbei nur die Daten offenzulegen, die tatsächlich erforderlich sind, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Steuererklärungen
Erstellung der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, sowie Anfertigung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Prüfungen
Abwicklung von Betriebs- und sonstigen Steuerprüfungen (SV-, LSt-, BG-, KSK-, ESt- Prüfungen) sowie weiterer eventuell freiwilliger Prüfungen wie der DSD-Prüfung (Grüner Punkt). Die Prüfungen können oftmals in den Räumen des Steuerberaters durchgeführt werden, so dass alle wichtigen Informationen zur Verfügung stehen und jederzeit eine schnelle reaktion gewährleistet ist.
Privatpersonen
Für Privatpersonen wird der Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmer) durchgeführt bzw. Renten- und Vermietungseinkünfte erklärt. Sollte keine Steuer zu zahlen sein kann die Löschung des Steuerkontos oder die Erteilung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (3 Jahre) beantragt werden. Es erfolgt die Beratung zu Freistellungsbescheinigungen und der Wahl der Lohnsteuerklasse.
Auch wenn keine Steuererklärung abgegeben werden muss kann es sich lohnen sied freiwillig zu tun. Nicht ohne Grund gibt es hierbei Fristen die verstreichen können. Ist die Frist abgelaufen ist der potenzielle Steuervorteil für das betreffende Jahr verloren.
Sonstiges
- Schnittstellenberatung von und zur Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Steuerbelastungsvergleiche
Geschichte
Name
Seit 2009 „Steuerberater Dieter Heinrich & Kollegen“. Vorhergehende Bezeichnungen waren
- „Dieter Heinrich - Steuerberater“ 1976 bis 2002
- „Heinrich & de Wit-Heinrich - Steuerberater“ bis 2009
Partner
Dieter Heinrich
Ursprünglicher Gründer der Sozietät ist Betriebswirt (grad.) Dieter Heinrich (* 1945). Dieter Heinrich wurde bestellt zum Steuerberater in Baden-Württemberg und ist im Berufsregister eingetragen unter der Nummer 112273.
Thomas Heinrich
Dipl. Betriebswirt (FH) Thomas Heinrich (* 1970) ist seit 2002 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen. Thomas Heinrich wurde bestellt zum Steuerberater in Baden-Württemberg und ist im Berufsregister eingetragen unter der Nummer Berufsregister-Nr. 114745.
Tobias Heinrich
Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (* 1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen. Tobias Heinrich wurde bestellt zum Steuerberater in Baden-Württemberg und ist im Berufsregister eingetragen unter der Nummer Berufsregister-Nr. 115685.
- seit 2009 zusätzlich freier Dozent für Buchhaltung und Steuern (Handwerkskammer Karlsruhe)
Adresse
- Steuerberater
- Dieter Heinrich & Kollegen
- Weltzienstraße 36
- 76135 Karlsruhe
- Telefon: (07 21) 83 10 4-0
- Telefax: (07 21) 83 10 4-20
- E-Mail: kanzlei(at)stb-heinrich.de