Oberbürgermeisterwahl Rastatt 2023
Bei der Oberbürgermeisterwahl Rastatt 2023 wurde am 15. Oktober 2023 bei der ersten Stichwahl im Land Baden-Württemberg nach der Änderung des Kommunalwahlrechts mit Monika Müller zum ersten Mal eine Frau als Oberbürgermeisterin gewählt.
Vorspann
Am 24. September 2023 waren die Bürger Rastatts zur Oberbürgermeisterwahl aufgerufen. Die knapp 38.000 Wahlberechtigten sollten einen Nachfolger des bisheringen Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch (CDU) bestimmen, der nicht mehr kandidierte.
Im ersten Wahlgang konnte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen. Daher kommt es erstmals in Baden-Württemberg bei einer Bürgermeisterwahl zu einer Stichwahl infolge einer Änderung des Kommunalwahlrechts, die seit dem 1. August 2023 gilt. Sie ersetzte den bisherigen zweiten Wahlgang.
Erster Wahlgang am 24. September 2023
Kandidaten
- Brigitta Lenhard (CDU)
- Thomas Hentschel (Grüne)
- Monika Müller (SPD)
- Volker Kek (AfD)
- Michael Gaska (parteilos)
Stimmenverteilung
Bewerber*in | Stimmen | in % |
---|---|---|
Monika Müller | 5.499 | 37,97 |
Dr. Michael Gaska | 4.463 | 30,81 |
Dr. Volker Kek | 1.718 | 11,86 |
Brigitta Lenhard | 1.699 | 11,73 |
Thomas Hentschel | 1.080 | 7,46 |
Sonstige | 25 | 0,17 |
Wahlstatistik
Wahlberechtigte: | 37.986 |
---|---|
Wähler*innen: | 17.879 |
Wahlbeteiligung (in %): | 38,29 |
Ungültige Stimmen: | 59 |
Gültige Stimmen: | 14.543 |
Stichwahl am 15. Oktober 2023
Zur Wahl stehen die beiden bestplatzierten Monika Müller (SPD) und Michael Gaska (parteilos).
Stimmenverteilung
Bewerber*in | Stimmen | in % |
---|---|---|
Monika Müller | 6.681 | 50,26 |
Dr. Michael Gaska | 6.611 | 49,74 |
Wahlstatistik
Wahlberechtigte: | 38.000 |
---|---|
Wähler*innen: | 13.336 |
Wahlbeteiligung (in %): | 35,09 |
Ungültige Stimmen: | 44 |
Gültige Stimmen: | 13.292 |
Nachwirkungen
CDU-Mitglied Brigitta Lenhard, die allerdings als unabhängige Kandidatin auf dem Wahlzettel stand, trat nach ihrem schlechten Abschneiden im ersten Wahlgang aus der Partei aus und legte auch den Fraktionsvorsitz im Gemeinderat nieder. Als Grund gab sie die mangelnde Unterstüzung der CDU an.
Nach der Stichwahl wurde von einer unbekannten Person Einspruch gegen das Wahlergebnis erhoben, allerdings hat das Regierungspräsidium Karlsruhe diesen Ende November als unbegründet zurückgewiesen und die Wahl für gültig erklärt.
Im April 2024 entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass die Wahl gültig ist und nicht wiederholt werden muss.