Natura 2000

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

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Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der FFH-Richtlinie von 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum Ziele gesetzt.

Dies soll erreicht werden durch eine europaweite Vernetzung von Lebensräumen wildlebender Tiere und Pflanzen. Dabei sollen auch ökonomische, soziale und kultureller Erfordernisse sowie die Besonderheiten jedes Mitgliedstaates bei der Erstellung der Schutzmaßnahmen miteinbezogen werden, um den Bestand auch in Zukunft sichern zu können. Zur Unterstützung dieser Ziele hat die EU in Ihrem Förderprogramm LIFE einen eigenen Fördertopf für Natura 2000 eingerichtet.

In Baden-Württemberg gibt es 350 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von 619.191 ha. Das sind 17,3 % der Landesfläche (Jeweils ohne die Bodenseefläche). In Karlsruhe-Stadt bestehen 9 FFH-Gebiete mit einer Fläche von 4.272 ha oder 24,6 % der Gesamtfläche.

Zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete werden Managementpläne für alle Natura 2000-Gebiete erstellt. Dazu werden die Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutz-Richtlinie erfasst, bewertet und Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die dazugehörigen Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Zuständig sind die Bundesländer.

Ein Managementplan stellt durch Beschreibung des Ist-Zustandes einer Region dar, was und wo im Natura 2000 Gebiet geschützt wird. Ein Managementplan schafft die Voraussetzung für einen effektiven Natur- und Artenschutz durch die genaue Kenntnis der im Natura 2000 Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen des Anhangs I und Habitate der Arten des Anhangs II FFH-RL und ihre Verteilung in den Grenzen des Schutzgebietes.[1]

Die Dringlichkeit zur Aufstellung von Managementplänen ergibt sich aus den allgemeinen Erhaltungspflichten für die Lebensraumtypen des Anhangs I bzw. der Arten des Anhangs II. Ohne Managementpläne wird es nicht möglich sein, eine Verschlechterung der Gebiete zu vermeiden und somit den Anforderungen des Art. 2 (2) und 6 (2) FFH-RL gerecht zu werden. Termine geben die FFH-RL nicht vor.[2]

Verzögerungen bei der Erstellung der Managementpläne ergeben sich aus Mittelkürzungen für Naturschutzaufgaben des Landes Baden-Württemberg. Wenn das Land den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 stoppen möchte – dies ist erklärtes und verpflichtendes Ziel – sind nochmals zusätzliche Mittel bereit zu stellen.

Weblink

Fußnoten

  1. Anhang I und II der FFH-RL siehe: www.bfn.de/0316_lr_intro.html
  2. Leitfaden für Managementpläne (NABU/BUND): www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/naturschutz/6.pdf