Kommunaler Ordnungsdienst
Die Stadt Karlsruhe hat seit dem 1. April 2011 einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Die Mitarbeiter sind erreichbar unter Telefon: (07 21) 1 33-3489 bzw. über die Polizeileitstelle 110.
Aufgaben und Ausrüstung
Aufgaben des KOD sind es z.B. die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im gesamten Stadtgebiet, Vollzug der Polizeiverordnung und der städtischen Satzungen, Jugendschutz, Gaststätten- und Gewerbekontrollen, Überwachen der Durchfahrsverbote in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, Umweltschutz, Waffengesetz, Kampfhundeverordnung, Tierschutz, Ruhestörungen und Belästigungen der Allgemeinheit (...) Aber auch Ermittlungen für die Bußgeldstelle oder sonstigen Behörden bei Ordnungswidrigkeiten, Aufenthaltsermittlungen, Zwangsentstempelungen von nicht zugelassenen Fahrzeugen, Sondernutzungen etc. (die Aufzählung ist nicht abschließend).
Der KOD ist mit Handschließen, Pfefferspray, einem Einsatzstock sowie einer Pfefferpistole ausgestattet. Sieben Einsatzfahrzeuge sowie mehrere Dienstfahrräder stehen zur Verfügung. Der KOD ist uniformiert; die Uniform lehnt sich an jene der Landespolizei an. Statt des Landeswappens wird auf dem „Polizeistern“[1] an der Schirmmütze das Karlsruher Stadtwappen getragen, ebenso auf dem Oberarmabzeichen.
Der KOD ist als Gemeindevollzug in seiner Aufgabenübertragung einem Polizeibeamten gleichgestellt und hat daher die gleichen polizeilichen Eingriffsbefugnisse bis hin zum Gewahrsam und Unmittelbaren Zwang.
Ausbildung
Die Tätigkeit des KOD als städtischer Vollzugsdienst der Polizeibehörde erfordert eine fundierte und sachbezogene Ausbildung. Hierzu wurde von mehreren Jahren eine landeseinheitliche Ausbildung für Baden-Württemberg geschaffen. Diese Ausbildung wird heute an der Verwaltungsschule Karlsruhe (Gemeindetag Baden-Württemberg) von Ausbildern der Polizeischulen, Richtern, Anwälten und Beamte der Polizeibehörde durchgeführt.
Die Ausbildung erfolgt im dualen System (Schulische Aubildung und Praktikum):
- Grundausbildung 8 Wochen an der Schule mit 1. Prüfung
- Praktikum I 5 Monate an der Dienststelle
- Aufbaulehrgang 4 Wochen an der Schule mit 2. Prüfung
- Praktikum II 3 Monate an der Dienststelle
- Abschlusslehrgang 4 Wochen mit Abschlußprüfung
- Praktikum III 9 Monate an der Dienststelle
- weitere Schulungen beim Polizeipräsidium, Hundestaffel, Polizeibehörde, Verkehrspolizei etc. bis die zwei Jahre erreicht sind.
Dann erfolgt die Ernennung zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
Die Ausbildung umfasst u. a.:
- Aufgaben der Ortspolizei- und der Bußgeldbehörde
- Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Weisungsrechte, Rechte und Pflichten, Uniform und Auftreten, Rechtsfolgen
- Unterrichtungspflichten, Verwarnungsverfahren
- Disziplinarrecht, Beamtendelikte, Haftung, Verhalten vor Gericht
- Zwangsmittel
- Waffensachkunde
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Eingriffe, Datenschutz, Zwang
- Polizeiverordnungen, Verwaltungsverfahren, Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Polizeirecht (Generalklausel und Standardmaßnahmen, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Eingriffe)
- Strafrecht/Strafprozessrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht, Owi-Verfahren
- Straßenverkehrsrecht
- Technik und Ausstattungskunde
- Praktische Ausbildung: (Situatives Handlungstraining, Abwehr und Zugriffstraining, Einsatztraining...)
- Fahrsicherheitstraining
Geschichte
Bis 1972 gab es eine Stadtpolizei Karlsruhe.
Neben den Karlsruher Bürgervereinen[2] haben die Gemeinderatsfraktionen von SPD[3] und CDU[4] die Stadt Karlsruhe (Bürgerservice und Sicherheit) aufgefordert, ein Konzept zu erstellen.
Die Stadtverwaltung sagte am 18. November 2008 zu, ein Konzept für die Errichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe unter besonderer Prüfung der konkreten Eingriffsmöglichkeiten und der finanziellen Ausstattung zu erarbeiten und im Hauptausschuss vorzustellen.[3][4]
In der Sitzung des Gemeinderats am 18. November 2008 äußerten sich die Fraktionen von SPD und CDU für einen KOD, die FDP enthielt sich, die anderen Mitglieder des Gemeinderats sprachen sich dagegen aus. Eine Abstimmung erfolgte nicht.[5]
Im März 2010 hat sich der Gemeinderat Karlsruhe für die Schaffung eines Kommunalen Ordnungsdienstes entschieden. Der KOD soll mit zehn umgewidmeten städtischen Mitarbeitern und zehn ehrenamtlichen starten.[6]
2014 wurde der KOD mit weiteren 10 Stellen aufgestockt.
Aktuell verfügt der KOD über insgesamt 20 Stellen. 10 weitere Stellen wurden im Doppelhaushalt 2019/2020 genehmigt.
Weblinks
- Die offizielle Webpräsenz der Stadt Karlsruhe zum Thema „Kommunaler Ordnungsdienst“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Kommunaler Ordnungsdienst“
- Das Rhein-Neckar-Wiki zum Thema „Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Stadtpolizei“
Fußnoten
- ↑ Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Polizeistern“
- ↑ Bericht 42 „Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)“ (ohne Datum)
- ↑ 3,0 3,1 Vorlage 1577 vom 13.10.2008 (mit Stellungname der Verwaltung zu Vorlage 1577+1578)
- ↑ 4,0 4,1 Vorlage 1578 vom 20.10.2008 (mit Stellungname der Verwaltung zu Vorlage 1577+1578)
- ↑ Protokoll der Sitzung vom 18.11. zum Punkt KOD
- ↑ BNN, 3. März 2010, Ausgabe Karlsruhe, Seite 13 „Gemeinderat sorgt für Ordnungsdienst”