Heroinversuch

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Der Heroinversuch (auch „Heroinmodell”) ist eine Methode zur Behandlung von schwerstdrogenabhängigen Personen. Dabei wird diesen unter medizinischer Aufsicht synthetisch hergestelltes Heroin verabreicht, um Beschaffungskriminalität und Verelendung vorzubeugen.

Geschichte

Grünes Licht für ein bundesweites Modellprojekt „Heroin für Schwerstabhängige“ gab es am 22. August 2001. Karlsruhes Erster Bürgermeister Siegfried König und der Drogenbeauftragte der Stadt, Rainer Blobel, unterzeichneten in Bonn, sechs weitere deutsche Städte beteiligen sich.[1] Neben Karlsruhe nehmen auch München, Frankfurt, Köln, Bonn, Hannover und Hamburg an dem Versuch teil. In Karlsruhe übernimmt die AWO die Aufsicht und die Abgabe. Seit 2002 wurden rund 50 Abhängige behandelt.

2007 übernahm die Stadt Karlsruhe 240.000 Euro und der Bund 55.000 Euro.

Ende Juli 2008 sah es so aus, als ob der Versuch in Karlsruhe zum 31. Dezember 2008 eingestellt werden müsste, da es bisher keinen gesetzlichen Rahmen dafür gibt und der Bund das Betäubungsmittelgesetz nicht ändern wollte. Daher muss ab dem Jahr 2009 die Stadt Karlsruhe alleine die Kosten tragen, was sie ursprünglich nicht leisten konnte.[2] Im April 2009 beschloss der Gemeinderat aber eine städtische Förderung von 325 000 Euro für 2009 und 2010, da sich die ambulante Drogenhilfe der AWO-Ambulanz zu einer modellhaften Einrichtung in Deutschland entwickelt habe.

Am 29. Mai 2009 stimmten die Abgeordneten in Berlin für ein Gesetz, das die kontrollierte Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige regelt. Voraussetzungen für die Behandlung mit künstlichem Heroin sind eine Drogenabhängigkeit von mindestens fünf Jahren, zwei erfolglose Therapieversuche sowie ein Mindestalter von 23 Jahren. Damit ist der gesetzliche Rahmen gegeben.

Im Januar 2010 erteilte das Regierungspräsidium Karlsruhe der AWO Karlsruhe die Erlaubnis, den Ersatzstoff Diamorphin kontrolliert abzugeben. Damit ist die AWO nach Angaben der Behörde die erste Einrichtung in Baden-Württemberg mit dieser Erlaubnis.[3]

Weblinks

Fußnoten