Carlsruher Wochenblatt
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Das Carlsruher Wochenblatt war die erste Wochenzeitung für Karlsruhe und wurde von Michael Macklot herausgegeben. Am 29. Dezember 1756 erschien ein erster Probedruck. Im Gegensatz zur Carlsruher Zeitung, die Weltnachrichten brachte, enthielt das Carlsruher Wochenblatt vor allem regionale Nachrichten.
Geschichte
Am 20. Dezember 1756 wandte sich Michael Macklot, Geschäftsführer der Wirsum'schen Buchhandlung, mit der Bitte an Markgraf Karl Wilhelm, er möge ihm das Privileg zur Herausgabe einer Wochenzeitung verleihen. Er betonte dabei die Chance, mit dieser Wochenzeitung effizient herrschaftliche Verordnungen im Land verbreiten zu können und im Gegenzug wünschte sich Macklot eine kostenlose Postbeförderung der Zeitung mit einer Abnahmeverpflichtung aller Ämter und Ortschaften, um eine wirtschaftliche Basis für das Blatt zu schaffen. Macklot erhielt das Privileg. Bereits am 29. und 31. Dezember 1756 produzierte er zwei kostenlose Probenummern. Das erste reguläre Exemplar erschien am 05. Januar 1757 als "Carlsruher Wochenblat, oder Nachrichten zum Behuf der Policey, des Haushaltungs und Handlungs Wesens, wie auch der Gelehrsamkeit"[1].
1758 änderte sich der Titel in "Carlsruher Wochenblatt, oder Nachrichten von allerhand Sachen, deren Bekandmachung dem gemeinen Wesen nützlich und nöthig sind". So wurden anfänglich die "gelehrten Sachen" dem Wochenblatt eingedruckt, 1759 ging Macklot dazu über, diese in einer Extrabeilage von einem halben Bogen Umfang bis 1773 beizulegen.
1759 titelte die Zeitschrift "Carlsruher nüzliche Samlungen oder Abhandlungen aus allen Theilen derer Wissenschaften, besonders dem Staats- und Lehnrecht, denen Geschichten, der Naturlehre, dem Policei- Cameral- Handlungs- und Fabrikenwesen, wie auch der Haus- und Landwirthschaft".
Mit dem Aussterben der Markgrafen von Baden-Baden bestanden zeitweise zwei Wochenblätter im Land.
Am 1. Mai 1775 erfolgte die Übernahme des Rastatter Wochenblatts durch Michael Macklot, nachdem er sich mit dem dortigen Verleger, dem Geheimen Regierungsrat Goldmann, auf eine jährlich zu zahlende Pension von 50 fl.(Gulden) geeinigt hatte. Es erschien am 5. Mai ein gemeinsames Wochenblatt unter dem Titel "Allgemeines Intelligenz- oder Wochenblatt für sämtliche Hochfürstlich Badische Lande".
Mit der Neuordnung des regierungsamtlichen Zeitungswesens endete das Privileg auf die Herausgabe der Wochenblätter am 30. Juni 1803 für die Verlegerfamilie Macklot.
Inhalt
Die erste der über zehn thematischen Rubriken im "Carlsruher Wochenblatt" war den landesherrlichen Verordnungen vorbehalten. Neben Verordnungen und allgemeinen Bekanntmachungen, Meldungen zu Gerichtsprozessen und Einlieferungen z. B. in das Pforzheimer Zucht- und Waisenhaus, sowie Angaben zu den Durlacher und Karlsruher Marktpreisen, enthielt das Blatt sogar schon Privatanzeigen und Leserbriefe. Die restlichen Rubriken enthielten Verkaufs- Angebote und Gesuche, Suchmeldungen oder Leihangebote sowie Stellenmarktanzeigen. Anfangs stand die Leserschaft den Publikationen von Privatanzeigen noch recht misstrauisch gegenüber. Durch landesherrliche Verordnung befahl jedoch der Markgraf 1758 den Bürgern, Familienereignisse wie Geburten und Hochzeiten im "Carlsruher Wochenblatt" bekannt zu geben.
Erscheinungsweise
Einmal die Woche, zunächst mittwochs, später donnerstags.
Die Zahl der Abonnements betrug nach Macklots Angaben vom Januar 1783 im baden-badischen Landesanteil 157 und im Durlachischen 195 Stück.