Gemeindereform
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Unter Gemeindereform, auch "Kreis- und Gemeindereform" oder "Gebietsreform", versteht man die politischen Maßnahmen, mit denen die westlichen Bundesländer zwischen 1967 und 1978 die Zahl ihrer Gemeinden verringerten. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis, teils durch Hoheitsakte erreicht. Während in einigen Ländern Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vorherrschten, wie in Baden-Württemberg, wurden in anderen Ländern Verbandsgemeinden eingerichtet, wie in Rheinland-Pfalz. Das Ziel dieser Maßnahmen waren unter anderem Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen. Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wurde meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behielt die größere in der Regel ihren Namen.
In Baden-Württemberg wurde die Zahl der Kreise am 1. Januar 1973 von 63 auf 35 reduziert. In Rheinland-Pfalz fand die Reform in mehreren Schritten vom 7. Juni 1969 bis zum 16. März 1974 statt: Aus 39 Kreisen wurden 24.
Eingemeindung ursprünglich selbstständiger Gemeinden nach Karlsruhe
siehe Eingemeindung (chronologische Auflistung)