Diskussion:Bürgerbegehren
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Auf Karlsruhe.de nicht eben viel dazu:
- „die Bürgerschaft selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass über eine solche Gemeindeangelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird (Bürgerbegehren). Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats.“
Quelle: www.Karlsruhe.de/rathaus/gemeinderat/stichwortverzeichnis
Man würde doch erwarten, dass die Stadt Karlsruhe auf der Webpräsenz auch irgendwo das genaue Procedere (Unterschriften etc.) erläutert..?!
M 14:32, 27. Aug. 2009 (UTC)
- Warum sollte sie ihren Projekten selbst das Grab schaufeln? Sind doch keine Masochisten... ;)
- Hilfestellung für die Zählung laut Kombilösung, falls Du eine Seite planst:
- 1996 1. Bürgerbegehren / 1. Bürgerentscheid
- 2002 2. Bürgerentscheid ohne BB, da vom GR beschlossen
- 2005 2. Bürgerbegehren, versandet
- 2009 3. Bürgerbegehren / 3. Bürgerentscheid?
- in Sachen U-Strab
- zuvor BB/BE Kronenplatz
- zwischendrin noch BB zum Botanischer Garten
- --Vcfr 14:54, 27. Aug. 2009 (UTC)
- Die Regeln sind hier: http://www.buergerbegehren.de/go/bawue.htm -- Wilhelm Kawana Bühler 14:58, 27. Aug. 2009 (UTC)