Besenwirtschaft

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Eine Besenwirtschaft oder Straußwirtschaft ist ein von einem Winzer oder Weinbauern nur zeitweise geöffneter Gastbetrieb, in welchem vorwiegend Wein und einfache Speisen aus eigener landwirtschaftlicher Produktion angeboten werden.

Den Betrieb von Besenwirtschaften regelt das Gaststättengesetz, ergänzt von Verordnungen der Länder. Die Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt nur zwei Öffnungsperioden von insgesamt maximal vier Monaten und beschränkt die Anzahl der Sitzplätze auf maximal 40. Es dürfen nur kalte oder einfach zubereitete, warme Speisen angeboten werden. Bier darf nicht ausgeschenkt werden.

Ein außen angebrachter Besen, Strauß oder Kranz zeigte früher die Verkaufsstätte an. Hiervon leiteten sich die heute noch gebräuchlichen Namen wie Besen-, Strauß- oder Kranzwirtschaft ab. Umgangssprachlich wird die Besenwirtschaft auch einfach nur als Besen oder Straußen bezeichnet.

Region Karlsruhe

In der Region Karlsruhe gibt es eine Vielzahl von Besenwirtschaften:

Guggugsnescht
Prof.-Hubbuch-Straße 21, 76703 Kraichtal-Neuenbürg
Hildes Besenstüble
Heilbronner Straße 45, 75038 Großvillars
Kannenbesen
Kraichtal-Unteröwisheim
Kelterhof
Freudensteiner Straße 4, 75038 Großvillars
Weingut Brüssel
Weingut Brüssel
Hauptstraße 140, 75056 Sulzfeld
Waldenserbesen
75038 Großvillars

Literatur

  • Besen-, Hecken- und Strausswirtschaften in Württemberg, Baden, Franken 2005: Besen- Strausswirtschaften in diesen Regionen, Wetterhuhn-Verlag, ISBN: 3-929426-11-0

Weblinks