Gaststätte
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Eine Gaststätte ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet.
Der Begriff Gaststätte umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die Schankwirtschaft (Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) – siehe auch Kneipe – und die Speisewirtschaft (zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten) – siehe auch Restaurant.