Baumschutzsatzung

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die Baumschutzsatzung in Karlsruhe stellt seit 1980 Bäume unter Schutz.

Der Stammumfang zu entfernender Bäume darf in 1 Meter Höhe nicht überschreiten

  • 40 cm bei Buchs, Stechpalme und Eibe
  • 120 cm bei Obstbäumen, aber nicht Walnuss und Edelkastanie
  • 80 cm bei allen anderen Bäumen

Das Entfernen geschützter Bäume kann mit bis zu 50.000 EUR bestraft werden.

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