Baumschutzsatzung
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Die Baumschutzsatzung in Karlsruhe stellt seit 1980 Bäume unter Schutz.
Der Stammumfang zu entfernender Bäume darf in 1 Meter Höhe nicht überschreiten
- 40 cm bei Buchs, Stechpalme und Eibe
- 120 cm bei Obstbäumen, aber nicht Walnuss und Edelkastanie
- 80 cm bei allen anderen Bäumen
Das Entfernen geschützter Bäume kann mit bis zu 50.000 EUR bestraft werden.