Amtsbezirk Gondelsheim

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Der Amtsbezirk Gondelsheim hatte unter den Ämtern des Großherzogtum Baden eine historisch bedingte Sonderstellung.

Es wurde um 1650 von den Freiherren von Menzingen, welche den Ort erworben hatten, geschaffen. Herrschaft und Amt blieben 1761 bestehen, als Gondelsheim an die Markgrafschaft Baden fiel. Die offizielle Bezeichnung lautete fortan „standesherrliches Amt Gondelsheim“. Eigentümer der Ländereien war ab den 1780er Jahren die markgräfliche, später großherzogliche Familie, welche aber ab 1807 keinen Einfluss auf die Amtsgeschäfte nehmen konnte. Amtshaus war ein Anwesen in der Silbergasse 4, auf dessen Gelände sich auch die Wohnung des jeweiligen Amtsmannes befand. Anders als in anderen Amtsbezirken gab es in Gondelsheim neben dem Amtmann nur noch einen Amtsdiener, sonst keine weiteren Beamte. Anfang des 19. Jahrhunderts umfasste das Amt 139 Häuser mit etwa 1.100 Einwohnern.

Die Auflösung des Amtes geriet 1816 zum Politikum: Im badischen Finanzmisterium war man in Unkenntnis geblieben dass die im Januar 1814 verfügte Überstellung der Akten ans Oberamt Bretten auf Betreiben von Ludwig I. von Baden unterblieben war. Dieser war Eigentümer der Gondelsheimer Standesherrschaft und hatte entsprechendes Interesse am Beibehalten des Amtes. Karl von Baden verfügte schlussendlich, dass das Amt bestehen bleiben solle, bis der seit 1787 tätige Amtmann Füger auf welche Weise auch immer seine Amtsgeschäfte nicht mehr ausüben könne. Dies geschah mit Fügers Ruhestand zum 1. Juni 1826.

Literatur

  • Seiten 54-57 in: Bernd Breitkopf: „Die alten Landkreise und ihre Amtsvorsteher“: die Entstehung der Ämter und Landkreise im heutigen Landkreis Karlsruhe – Biographien der Oberamtmänner und Landräte von 1803–1997. Beiträge zur Geschichte des Landkreises Karlsruhe, Band 1. verlag regionalkultur, Ubstadt-Weiher/Heidelberg/Basel 1997 ISBN: 3-929366-48-7