Umweltzone

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Verkehrszeichen Umweltzone

Als Umweltzone wird der Bereich in Ballungszentren genannt, in dem durch Fahrverbote für nicht schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 die Feinstaubbelastung reduziert werden soll.

In Karlsruhe, Pforzheim und Mühlacker gab es eine solche Zone im erweiterten Innenstadtbereich ab 2009, in Pfinztal wurde sie zum 1. Januar 2010 eingeführt. Ende Februar 2023 wurde sie wieder abgeschafft.

Allgemein

Feinstaubplakette

Eine generelle Befreiung vom Fahrverbot für Anwohner gab es nicht. Eine Fahrerlaubnis in der Umweltzone erhielten Fahrzeuge, die in eine der Schadstoffgruppen 2 bis 4 eingeteilt wurden, was an farbigen Feinstaub-Plaketten erkannt werden konnte. Diese Plaketten waren ab dem 1. März 2007 bei den Zulassungs- und Prüfstellen sowie bei ASU-berechtigten KFZ-Werkstätten erhältlich.

Zuständigkeit

Die zuständigen Stellen für die Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Baden-Württemberg waren die Regierungspräsidien.[1] Beim Regierungspräsidium Karlsruhe war es das Referat 54.1 Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg stellt die Grundlagen hierzu zur Verfügung.

Umweltzone Karlsruhe

Die Umweltzone in der Karlsruher Innenstadt gab es ab 1. Januar 2009. Sie hatte folgende Abgrenzung: Adenauerring, Stuttgarter Straße, Südtangente, Neureuter Straße, Siemensallee und Moltkestraße, wobei diese Straßen selbst nicht zur Umweltzone gehörten.

Bilder

Umweltzone Pfinztal

Zum 1. Januar 2010 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in Pfinztal eine Umweltzone eingerichtet. Nach den Plänen des Landes, die im Luftreinhalte- und Aktionsplan des Regierungspräsidiums Karlsruhe festgelegt waren, durften in Pfinztal ab dem 1. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 (rote Plakette), 3 (gelbe Plakette) und 4 (grüne Plakette) mit entsprechendem Nachweis in der Umweltzone Pfinztal fahren.

Ab 1. Januar 2012 galten Fahrverbote für die Schadstoffgruppe 2 und ab 1. Januar 2013 auch für Fahrten mit Fahrzeugen mit gelber Plakette.

Die Umweltzone Pfinztal deckte die gesamte Gemeindefläche von Pfinztal ab.

Weblinks

Fußnoten

  1. § 47 BImSchG, die Zuständigkeit wurde diesen mit Änderung der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2005 rückwirkend zum 1. Januar 2005 übertragen (Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2005, GBl. für Baden-Württemberg vom 13. Januar 2006 S. 10).